- Von Lorenz Klein
- 20.04.2020 um 08:31
Oft reicht es schon, Wege aufzuzeigen, wie Kunden einen kurzfristigen Liquiditätsengpass überbrücken können. Dadurch bleibt wertvoller Versicherungsschutz erhalten, Storni werden vermieden. Außerdem können Vermittler innerhalb der großen Krise auch kleine gute Nachrichten überbringen. Zum Beispiel: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld wird durch Entgeltumwandlung nicht geschmälert, sondern oft sogar geringfügig erhöht.
„Eine Stundung ist ein schneller und praktikabler Weg, um Liquidität zu schonen und den vollen Versicherungsschutz zu erhalten“, erklärte kürzlich Jochen Pölderl, Principal bei Aon. „Allerdings muss man wissen, dass gestundete Beiträge in der Regel in einer Summe und in voller Höhe nachzuzahlen sind, wenn der volle Versicherungsschutz aufrechterhalten bleiben soll.“ Wie beurteilen Sie das und was gilt es zum Beispiel auch bei temporär reduzierten Beiträgen in die bAV zu bedenken?
Es kommt auf die konkrete Stundungsregelung an, was am Ende des Zeitraums passiert. Bei der sogenannten Corona-Pause, die HDI Leben anbietet, können Kunden die aufgeschobenen Beiträge zinslos nachzahlen. Dazu rate ich auch, weil Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse bis zum Jahresende ebenfalls nachgeholt werden können. Außerdem müssen Kunden bedenken, dass ihr Rentenanspruch langsamer wächst als gewohnt, wenn sie Beitragszahlungen ersatzlos aussetzen.
Unabhängig von einer eventuellen Nachzahlung bietet die Stundung einen unschlagbaren Vorteil im Vergleich zur Beitragsfreistellung: Der Versicherungsschutz bleibt in der Pause vollständig erhalten. Das gilt auch für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Sprich: Wird der Kunde während der Stundung berufsunfähig, hat er Anspruch auf volle Leistung.
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