Cordula Vis-Paulus ist seit Oktober Direktionsbeauftragte bAV der LV 1871 im Bereich Vertrieb. © privat
  • Von Oliver Lepold
  • 09.02.2021 um 11:04
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Bis Januar 2022 müssen Arbeitgeber den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent für sämtliche Entgeltumwandlungen im bAV-Bestand umgesetzt haben. Eine aufwändige Aufgabe, die erheblichen Vorlauf benötigt und speziell die betreuenden Makler fordert.

Ein sinnvoller Zeitplan für die Umstellung 

Ein adäquater Zeitplan ergibt sich automatisch, wenn man den Zeitaufwand für die einzelnen Beratungsschritte kalkuliert. Da alle Verträge mit der ersten Gehaltsabrechnung im Januar 2022 angepasst sein müssen, sollten die Anträge mit den gewünschten Beitrags-Veränderungen spätestens im Oktober bei den Versicherern liegen, damit sie diese bis zum Jahresende anpassen können. Das bedeutet, dass spätestens im September die Belegschaft informiert und beraten werden sollte.  

„Daraus ergibt sich, dass die Versorgungsordnung spätestens nach den Sommerferien überprüft und angepasst werden muss. Das dürfte auch neuere Versorgungsordnungen betreffen, die erst nach dem BRSG erstellt wurden. Auch hier brauchen die Arbeitgeber fachlichen Beistand“, betont Cordula Vis-Paulus. Für Makler empfiehlt sich daher, bereits jetzt auf die Arbeitgeber zuzugehen, um dann in den Monaten März bis Mai gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Bestand zu sichten. Dann bleibt genügend Puffer für die Klärung aller Fragen. Erst im Sommer das Thema aufzugreifen, wird zeitlich nicht ausreichen. 

Hinweis: Die LV1871 bietet am 23. März ein Onlineseminar mit Rechtsexperten zu diesem Thema an (kostenfreie Anmeldung auf dieser Seite möglich).

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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