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- 09.02.2017 um 10:36
Würde das Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner jetzigen Fassung verabschiedet, würde es sein Ziel, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Klein- und Mittelbetrieben zu verbessern, nicht erreichen. Davon sind die Experten des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) überzeugt. Der Grund: Das Privileg der reinen Beitragszusage dürfe nicht nur für tarifgebundene Betrieb gelten.
„Für den Verzicht auf das Tarifprivileg bei der reinen Beitragszusage gibt es gute Argumente. So hat der Sozialbeirat, der nun keineswegs im Verdacht übermäßiger Unternehmerfreundlichkeit steht, in seinem aktuellen Gutachten zum Rentenversicherungsbericht die Auffassung vertreten, dass tariflose Branchen oder Bereiche bei der vorgelegten Gesetzesfassung die neuen Möglichkeiten nicht werden nutzen können“, so DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.
Das vom Arbeitsministerium befürchtete „Wildwest“, das ausbreche, wenn die Beitragszusage nicht ausschließlich von den Tarifpartnern vereinbart werden darf, sei eine Fiktion.
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