- Von Redaktion
- 14.11.2016 um 10:53
Fall 2: Arbeitgeberwechsel
Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber, gibt es mehrere Handlungsoptionen, weiß Keller: „Wenn der Folge-Arbeitgeber sich dazu bereit erklärt, die bestehende Direktversicherung unverändert zu übernehmen, dann gilt auch weiter der alte Garantiezins.“
Dem stimmten Arbeitgeber aber oft nicht zu – zu groß sei dabei für sie das Risiko, ungewollte Verpflichtungen zu übernehmen. Dann käme eine Übertragung infrage: „Das Kapital aus dem Vertrag des Alt-Arbeitgebers wird in einen neuen Vertrag des Folge-Arbeitgebers eingezahlt, für den dann die aktuellen Konditionen inklusive neuen Garantiezinses gelten.“
Das wiederum ist nicht so dolle für den Arbeitnehmer, weshalb viele als dritte Option weiter privat in den Vertrag einzahlen oder ihn einfach beitragsfrei weiterlaufen lassen. Keller: „In diesen Fällen bleibt es auch beim alten Garantiezins.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren