Mitarbeiter des deutschen Industriedienstleisters Bilfinger arbeiten in einem metallverarbeitenden Betrieb in Edenkoben (Rheinland-Pfalz) an der Instandhaltung der Maschinen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 14.11.2016 um 10:53
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:10 Min

Die Politik senkt den Garantiezins für Lebensversicherungen zum Jahreswechsel auf 0,9 Prozent. Das wirkt sich auf Betriebsrenten aus – und zwar auch auf bestehende. Wo der Zinsschritt sich bemerkbar macht und was Berater jetzt noch tun können.

Fall 2: Arbeitgeberwechsel

Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber, gibt es mehrere Handlungsoptionen, weiß Keller: „Wenn der Folge-Arbeitgeber sich dazu bereit erklärt, die bestehende Direktversicherung unverändert zu übernehmen, dann gilt auch weiter der alte Garantiezins.“

Dem stimmten Arbeitgeber aber oft nicht zu – zu groß sei dabei für sie das Risiko, ungewollte Verpflichtungen zu übernehmen. Dann käme eine Übertragung infrage: „Das Kapital aus dem Vertrag des Alt-Arbeitgebers wird in einen neuen Vertrag des Folge-Arbeitgebers eingezahlt, für den dann die aktuellen Konditionen inklusive neuen Garantiezinses gelten.“

Das wiederum ist nicht so dolle für den Arbeitnehmer, weshalb viele als dritte Option weiter privat in den Vertrag einzahlen oder ihn einfach beitragsfrei weiterlaufen lassen. Keller: „In diesen Fällen bleibt es auch beim alten Garantiezins.“

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content