- Von Redaktion
- 18.04.2017 um 09:04
Nach den bisherigen Plänen soll der 6. Durchführungsweg der Aufsicht durch die BaFin unterliegen. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass für die Kapitalanlage ein ähnlich starres Korsett vorgegeben wird wie für die Lebensversicherungen. Denn in einer Erklärung bezeichnete Ministerin Nahles die neue Betriebsrente als “eine Antwort auf die lange Niedrigzinsphase”. Nur Freiräume bei der Kapitalanlage schaffen Ausweichmöglichkeiten, wenn es mal mit einer Anlageklasse richtig schlecht läuft.
Wie steht es um die Haftung?
Bleibt das Thema Haftung. Auch bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse gibt es diese Haftung noch: Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Unterstützungskasse selbst, wohl aber ein ersatzweiser Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers, sofern unverfallbare Ansprüche erworben wurden. Die Betriebsrenten-Reform würde Arbeitgeber diese Sorge nehmen, sofern per Tarifvertrag eine “neue Betriebsrente” ohne Haftung und Garantien vereinbart wird.
Es ist daher zu erwarten, dass die Sozialpartner, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, sich an den Erfahrungen der pauschaldotierten Unterstützungskasse orientieren werden, um den neuen 6. Durchführungsweg mit Leben zu füllen. Kein anderer der bisherigen Durchführungswege ist so nahe an dem dran, was Gesetzgeber sowie zahlreiche Vertreter der Wirtschaft sich für die neue Betriebsrente wünschen.
Allerdings müssen auch typische Fehler der Unterstützungskasse vermieden werden. So ergab eine Studie von KPM, dass fast alle der rund 800 untersuchten Satzungen Fehler enthielten, die unter anderem zu teurem Ärger mit dem Finanzamt führen können.
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