- Von Lorenz Klein
- 27.03.2017 um 17:00
Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen die betriebliche Altersversorgung (bAV) nach dem geplanten Sozialpartnermodell als reine Beitragszusage tarifvertraglich gestalten können – so sieht es der Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz vor, über den am Montag im Rahmen einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales debattiert worden ist.
Reine Beitragszusage darf nicht nur für Tarifpartner gelten
Automatische Entgeltumwandlung steht bei Deutschen hoch im Kurs
„Am Ziel vorbei“
Der Versicherungsverband GDV hat sich nun erneut kritisch zum Reformwerk geäußert. Die reine Beitragszusage würde demnach bedeuten, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten keine Leistungsversprechen mehr geben müsste. Dabei sei „nicht nachvollziehbar“, dass die reine Beitragszusage an ein Garantieverbot selbst bei einem eingesetzten Versorgungsträger geknüpft sei, meint GDV-Geschäftsführer Peter Schwark. „Damit wäre beispielsweise die Zusage einer Mindestrente im Alter oder ein Schutz gegen Erwerbsminderungsrisiken nicht mehr möglich.“
GDV will Garantie-Frage aus dem Gesetz halten
Eine reine Beitragszusage verknüpft mit einem Garantieverbot würde Arbeitnehmer selbst in der Rentenphase „den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können“, findet Schwark – und warnt davor, dass dies die betriebliche Altersversorgung „eher schwächen als stärken“ werde.
„Die Frage, ob und in welchem Umfang in Sozialpartnermodellen Garantien gegeben werden können, sollte im Tarifvertrag gelöst werden, nicht im Gesetz“, fordert der Verbandsvertreter. Mindestens für die Rentenphase sei das Garantieverbot zu korrigieren, findet Schwark. „Schwankende oder sogar sinkende Renten wären vor allem für Geringverdiener besonders schmerzhaft.“
GDV will Opting-Out nicht an Sozialpartnermodell knüpfen
Als „nicht zielführend“ stuft der GDV zudem „die vorgesehene Verknüpfung von Modellen der automatischen Entgeltumwandlung mit dem Sozialpartnermodell“ ein – damit meint der Verband die sogenannte Opting-Out-Lösung, wonach ein Arbeitnehmer einer Betriebsrente ausdrücklich widersprechen müsste, wenn er diese nicht wünscht – andernfalls wird eine bAV automatisch vereinbart.
Dabei sperrt sich der Verband nicht generell gegen ein Opting-Out, wohl aber gegen die geplante Ausgestaltung. „Vielmehr sollte jeder Arbeitgeber auch unabhängig von Tarifverträgen in seinem Betrieb Modelle nutzen können, mit denen seine Beschäftigten automatisch in die Entgeltumwandlung einbezogen werden, sofern sie nicht aktiv widersprechen“, heißt es.
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