- Von Lorenz Klein
- 27.03.2017 um 17:00
Gleichwohl weiß der GDV auch positives über das Reformwerk zu berichten. Demnach dürften zu einer größeren Verbreitung der bAV „neben der besseren steuerlichen Förderung insgesamt die Neuregelungen für Geringverdiener beitragen“.
Dies gelte für den geplanten staatlichen Zuschuss und vor allem für den Freibetrag für Betriebs- und Riester-Renten, die künftig nicht mehr voll auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angerechnet werden sollen.
GDV wünscht sich Anhebung des Riester-Deckels
Bei der Riester-Rente bleibe über den Freibetrag und die geplante leichte Anhebung der Riester-Zulage um 11 Euro hinaus noch „drängender Bedarf für Verbesserungen“, lautet eine weitere – keineswegs neue – Forderung an den Gesetzgeber. Insbesondere notwendig bleibe demnach eine Anhebung des Riester-Deckels, der die maximale Einzahlung in einen Riester-Vertrag „trotz der dynamischen Einkommensentwicklung“ auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt.
Wegen dieser „starren Beschränkung“ könnten schon heute rund 15 Prozent der Arbeitnehmer nicht mehr die vom Gesetzgeber vorgesehenen vier Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen – Tendenz steigend, meint der Verband. Damit könne Riester die bei der gesetzlichen Rente entstehenden Lücken für viele Kunden nicht mehr wie geplant auffüllen.
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