- Von Manila Klafack
- 16.10.2018 um 14:37
Zahlreiche große Unternehmen setzen nach wie vor eher auf ihre bewährten Systeme der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das Interesse an einem Sozialpartnermodell scheint dort eher gering zu sein. Aus den Reihen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind viele nicht tarifgebunden und fühlen sich dadurch von einem Sozialpartnermodell sowieseo nicht angesprochen. Das ist ein erstes Fazit von Michael Hoppstädter, Geschäftsführer von Longial, einem Anbieter für bAV-Lösungen, nach neun Monaten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).
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Das Wissen um die bAV im Allgemeinen sowie um die Vorteile des BRSG und der reinen Beitragszusage im Besonderen sei nicht sonderlich ausgeprägt. Dabei sollte insbesondere in diesen Betrieben eine stärkere Verbreitung der bAV erreicht werden. „Auf das erste Sozialpartnermodell werden wir wohl noch einige Zeit warten müssen – aber das BRSG ist nicht nur das Sozialpartnermodell“, so Hoppstädter.
Zwar kann aufgrund mangelnder Daten nicht ermittelt werden, in welchem Umfang die Arbeitgeber tatsächlich Fördermöglichkeiten genutzt haben, aber es gibt laut Hoppstädter zahlreiche positive Rückmeldungen der Arbeitgeber. „Der erweiterte Dotierungsrahmen nach Paragraf 3 Nummer 63 Einkommensteuergesetz, aber auch die Fördermaßnahmen für Geringverdiener werden positiv gesehen“, konstatiert er.
Dass Unternehmen allerdings schon ab 1. Januar 2019 für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss leisten müssen, wenn die Versorgungszusagen über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung durchgeführt werden, scheine sich noch nicht herumgesprochen zu haben. „Nach unseren Erfahrungen haben sich nur die wenigsten Unternehmen dazu bereits entsprechend aufgestellt“, so der Longial-Geschäftsführer weiter.
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