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- 06.06.2017 um 10:37
Trotz all dieser Neuerungen ist der Verbraucherschützer mit dem Gesetz aber nicht zufrieden. Schließlich müssten Arbeitgeber nun keine Mindestrente mehr garantieren. Und da könnten viele Arbeitnehmer vor Rentenverträgen ohne feste Garantiezusagen zurückschrecken, meint Tenhagen.
Auch die Komplexität des Systems betriebliche Altersvorsorge hätte sich nun noch einmal erhöht. „Bislang gibt es fünf unterschiedliche Wege der betrieblichen Altersvorsorge, die kaum ein kleiner oder mittelständischer Unternehmer versteht. Mit der neuen Regel kommt de facto ein sechster Weg dazu.“
Immer noch viel zu kompliziert
Das könne auch gerade beim Arbeitgeberwechsel Problem bereiten. Der Arbeitnehmer müsse nämlich genau verstehen, „was die Betriebsrente ihres alten Arbeitgebers von der des neuen unterscheidet. Um nicht aus Versehen durch einen Wechsel in die neue Rente plötzlich mit schlechterer Altersvorsorge dazustehen – ein unmöglicher Zustand.“
Aus Angst könnten viele Arbeitnehmer ihre alte Police dann beitragsfrei stellen und eine neue beim neuen Arbeitgeber starten. „Viele verschiedene Betriebsrenten für einen Arbeitnehmer, das ist unvernünftig, erzeugt viele Kosten und ist am Ende für den Kunden total unübersichtlich“, kritisiert Tenhagen.
Tenhagens Fazit: Die neue Regierung müsse in der neuen Legislaturperiode hier nochmal ran, um das System deutlich zu vereinfachen.
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