- Von Oliver Lepold
- 23.03.2021 um 08:27
5) Lassen Sie die Belegschaft individuell rechnen
Der monatlich benötigte Fehlbetrag wird dann mal zwölf genommen und mit der Zahl der Jahre multipliziert, die die Mitarbeiter nach Rentenbeginn noch leben werden. Vereinfacht sollten Sie einen Rentenbeginn mit 67 und ein Endalter von 90 Jahren ansetzen, die Rentenphase dauert im Schnitt demnach 23 Jahre. Die Mitarbeiter rechnen dann unter Ihrer Anleitung fleißig weiter. Sie kommen dann in unserem Beispiel auf rund 150.000 Euro Ruhestandsvermögen, die sie zum Rentenbeginn angespart haben müssen, um ihren Lebensstandard zu halten.
Nun lassen Sie diese Summe durch zwölf teilen und dann durch die Jahre, die noch bis zur Rente gearbeitet wird. Für einen 27-jährigen Mitarbeiter ergibt sich so etwa eine Summe von rund 300 Euro, die ab sofort gespart werden sollte. Die Benchmark über das Ruhestandsvermögen versetzt den Mitarbeiter nun in die Lage, zu begreifen, dass es nicht ausreicht, monatlich 100 Euro aufs Sparbuch zu legen, denn dann wird die benötigte Summe niemals erreicht.
Höhere Zustimmung zur bAV in vielen Fällen
Wenn Sie nach Durchführung dieser fünf Schritte die gewählte bAV-Lösung mit dem Zuschuss des Arbeitgebers erläutern und was diese finanziell bewirkt, wird dies zumeist auf sehr fruchtbaren Boden fallen. So wird verständlich, dass es für die meisten Mitarbeiter keine günstigere Alternative gibt, ihre Versorgungslücke zumindest größtenteils schließen. Zumal es bei einer fondsgebundenen Lösung mit langer Laufzeit auch immer noch Potenzial für eine noch bessere Wertentwicklung gibt.
Fazit: Scheuen Sie sich nicht, mit den Mitarbeitern zu rechnen. Ihre Konvertierungsquote in der bAV wird steigen!
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