- Von Lorenz Klein
- 28.03.2017 um 17:26
Fabian von Löbbecke: Wir haben bislang immer davon abgeraten, im Rahmen der bAV zu riestern, weil die Renten später KV-pflichtig sind. Dieser entscheidende Nachteil entfällt künftig – und Riester richtet sich an Geringverdiener. Diese Zielgruppe kann jetzt über die Geringverdienerförderung des Arbeitgebers noch einen Zusatznutzen bekommen. Ich persönlich kann mir das als guten strategischen Vertriebsansatz vorstellen. Ich würde unseren Maklern auch empfehlen, sich primär mit der ersten bAV-Welt zu beschäftigen, weil die zweite bAV-Welt wahrscheinlich keinen Raum für eine intensive Beratung lassen wird. Sie sollten herausarbeiten, was ihr Mehrwert in einer digitalen Welt ist, und sich derzeit nicht in irgendwelchen Produktspielereien mit der Nahles-Rente verlieren.
Martin Bockelmann: Das würde ich gerne noch ergänzen. In unserem Verwaltungssystem ist zwar vorgesehen, dass der Mitarbeiter sich selbst informieren und auch autark beraten lassen sowie bestimmte Berechnungen durchführen kann. Trotzdem bleibt natürlich die Notwendigkeit der Beratung auch in Zukunft gegeben. Gerade für Vermittler, die heute schon große Arbeitgeber betreuen, ist es eine Riesenchance, künftig auch Tarifpartner zu beraten. Denn ich bin überzeugt, dass sich in der neuen bAV-Welt eine stattliche Summe von Verträgen – wir gehen von einer hohen siebenstelligen Zahl aus – in den nächsten Jahren ergeben wird.
Hier geht es zum ersten Teil der Diskussionsrunde. Der Roundtable ist auch in der Pfefferminzia-Ausgabe 1/2017 erschienen.
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