- Von Lorenz Klein
- 30.03.2017 um 10:29
In einem eindringlichen Appell hat Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer Südwestmetall – Verband der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie, davor gewarnt, das Garantieverbot im geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetz zu Fall zu bringen. Dieses Vorhaben würde der weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen „Bärendienst“ erweisen und das Risiko bergen, dass die Verbreitung der bAV in Deutschland weiterhin stagniere.
„Bei jeder Aufweichung des absoluten Garantieverbots für die Beitragszusage kommt ein Tarifvertrag nicht in Betracht“, warnt Dick in einem Kommentar auf der Plattform LeiterbAV.de. „Jeder Arbeitgeberverband wäre schlecht beraten, seine Mitgliedsunternehmen in die Haftung laufen zu lassen.“
Die sicherste Form der Enthaftung für den Arbeitgeber liege „im konsequenten Verzicht auf Garantien“, meint der Verbandschef. Wenn eine Versorgungszusage Garantien enthalte, sei man schnell bei den bestehenden gesetzlichen Zusageformen, für die der Arbeitgeber einstehen müsse. „Nur gar keine Garantie ist eine sichere Enthaftung!“, so Dick.
„Garantien kosten bei der Geldanlage Geld, sehr viel Geld sogar“
Der Südwestmetall-Manager argumentiert in seinem Plädoyer für ein Garantieverbot auch aus Sicht der Arbeitnehmer. So würde die Entscheidung, (Teil-)Garantien zuzulassen, den Menschen „Geld wegnehmen“. Denn, so Dick weiter, „Garantien kosten bei der Geldanlage Geld, sehr viel Geld sogar“. Dazu verweist er auf eine Berechnung der Frankfurt School of Finance.
In dem Beispielfall spart eine 25-jährige Frau 42 Jahre lang monatlich 50 Euro in eine bAV-Anwartschaft. „Würde ihr garantiert, dass ihre Beiträge erhalten bleiben, könnte die ihre zustehende Leistung um bis zu 140.000 Euro (!!) niedriger ausfallen als ohne Garantie für die Beiträge – bei einem Eigenbeitrag von gerade einmal 25.200 Euro“, rechnet Dick vor. „Selbst wenn die Berechnung zu optimistisch sein und der Unterschied ‚nur‘ 70.000 Euro betragen sollte, wäre dies auf die verbleibende Lebenserwartung der dann 65-jährigen Frau noch ein monatlicher (!) Unterschiedsbetrag von knapp 300 Euro.“ Damit seien die Dimensionen klar, über die bei einer Aufweichung des Garantieverbotes entschieden werde, folgert der Südwestmetall-Chef.
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