- Von Lorenz Klein
- 30.03.2017 um 10:29
Sorge vor einem Totalverlust hält Dick für unbegründet
Auch die Sorge vor einem Totalverlust hält Dick für unbegründet. Diese Bedenken müsse man zwar ernst nehmen. „Aber“, fragt er, „warum soll bei uns nicht funktionieren, was weltweit funktioniert, zum Beispiel seit Jahrzehnten auch in den Niederlanden, deren Bevölkerung uns ja nicht ganz unähnlich ist?“. Außerdem hätten die Deutschen ja auch gelernt, in den Lebensversicherungen von den Garantien weg zu gehen.
Nicht tarifgebundene Unternehmen keineswegs außen vor
Für überzogen hält Dick zudem Befürchtungen, dass die Tarifvertragsparteien möglicherweise eine „Closed Shop“-Veranstaltung durchführen, das heißt, nicht tarifgebundene Unternehmen von der Haftungsbefreiung nichts hätten und somit eine weitere Verbreitung der bAV dort nicht stattfindet. Begründung: Die Sozialpartner wären „mit dem Klammerbeutel gepudert“, würden sie Externe nicht zulassen und sich damit größere Skaleneffekte verbauen. „Rechnen können wir schon auch“, so Dick.
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