Zwei Maurer. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 22.07.2016 um 12:00
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Wann ist man berufs-, wann arbeits- und wann erwerbsunfähig? Die Versicherer verschiedener Sparten und der Sozialgesetzgebung definieren diese Begriffe durchaus unterschiedlich. Anhand anschaulicher Beispiele können Berater ihren Kunden den Unterschied verständlich erklären.

Dauerhaft ist in den allermeisten Bedingungen dann gegeben, wenn der Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.

Die Definition ist an sich recht einfach. Wenn man nur noch die Hälfte der Arbeitszeit arbeiten kann, weil es einem nicht gut geht, ist man berufsunfähig. Könnte beispielsweise ein Fliesenleger mit Rückenproblemen nicht mehr in Vollzeit, sondern nur noch in Teilzeit arbeiten, dann ist er berufsunfähig.

Eine Friseurin, die allergisch auf Haarfarbe reagiert, wäre wohl auch dann berufsunfähig, wenn sie nicht die Hälfte der Zeit mit dem Auftragen von Farbe verbringen könnte. Viele Kunden möchten sich die Haare schneiden und färben lassen. Kann sie dies nicht tun, ist ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht möglich und sie ist berufsunfähig.

Der Nachweis der Berufsunfähigkeit ist für einen Laien fast unmöglich zu führen, da er seinen Arbeitsalltag in einzelne Tätigkeiten aufschlüsseln müsste und jede einzelne dann anhand der vorliegenden Krankheit entsprechend einschränken müsste. Wäre das Ergebnis ein Ausfall von 50 Prozent oder mehr, wäre erfolgreich der Nachweis geführt. Hier empfiehlt es sich, immer auf entsprechende Experten zurückzugreifen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die breite Masse die beste Wahl zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft, sofern der Gesundheitszustand und die finanzielle Machbarkeit es zulassen.

Erwerbsunfähigkeit/-minderung

Die Erwerbsunfähigkeit aus der Privatversicherung orientiert sich bei den qualitativ hochwertigen Tarifen am Markt am Begriff der vollen Erwerbsminderung aus dem Sozialgesetzbuch. Dementsprechend ist erwerbsunfähig, wer voraussichtlich dauerhaft in keinem Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt länger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Bei den meisten, aber lange nicht allen Anbietern wird dauerhaft mit sechs Monaten definiert.

Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit ist zum einen der fehlende Bezug auf den eigenen Beruf und zum anderen der starre Zeitwert. Für gewöhnlich ist die EU selbst in dem körperlosesten Beruf, der auch keinerlei Verweisbarkeit in einen anderen Beruf zuließe, schwerer zu erreichen, da bei einer Vollzeitstelle die 50 Prozent der BU schon bei vier Stunden erreicht wären, während die EU drei verlangt.

Würde ein Maurer beide Beine verlieren, wäre er wahrscheinlich nicht oder nur kurz erwerbsunfähig, da er in anderen Berufen auch ohne Beine mehr als drei Stunden täglich arbeiten könnte. Ob er es tatsächlich tut, ist dabei irrelevant. Er kann in der EU selbstverständlich abstrakt verwiesen werden.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für alle eine interessante Alternative, die auch psychische Erkrankungen absichern möchten, aber grundsätzlich bereit wären sich umzuschulen, um weiter ein Einkommen erzielen zu können.

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Leider haben viele Berufsgruppen kaum noch die Wahl und müssen mit der EU vorlieb nehmen, da die Berufsunfähigkeitsversicherung unbezahlbar geworden ist.

Unterm Strich kann leider nicht immer der Kunde nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheiden, welches Risiko er nun absichern möchte. Dem Vermittler ist schon aus Haftungsgründen zu empfehlen, die Unterschiede zu erklären, damit der Kunde weiß, welche Versicherung welche Fälle abdeckt.

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