- Von Redaktion
- 23.11.2016 um 07:52
Das Manko der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
Viele Versicherer begrenzen bei Studenten die versicherbare BU-Rente. Und die meisten Studenten werden sich auch aus finanziellen Gründen keinen, für das gesamte Leben ausreichenden BU-Schutz leisten können. Deshalb wird Studenten häufig geraten, auf eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung zu achten.
Doch wenn der Versicherer im Rahmen seiner Nachversicherungsgarantie nur auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, kann er die Erhöhung der versicherten BU-Rente durchaus noch von der Prüfung des dann ausgeübten Berufs oder neu hinzugekommener Hobbys abhängig machen. Bezüglich der Nachversicherung kann dies zu einer schlechteren Berufsgruppeneinstufung oder auch zu Risikozuschlägen und im Extremfall auch zur Ablehnung des Antrags auf Nachversicherung führen.
Wer „seinem“ Studenten eine verlässliche Möglichkeit zur Erhöhung der versicherten BU-Rente bieten möchte, sollte daher auf ausreichende Möglichkeiten zur Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung achten.
Online-Vergleiche und Tests können keine Beratung ersetzen
Leider werden solche Details selbst von den meisten professionellen Analyse- und Vergleichsprogrammen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt. Das erschwert zwar das Auffinden der für den konkreten Fall optimal geeigneten Tarife, ist aber auch eine Chance für den fachkundigen Vermittler.
Denn mit seinem Fachwissen kann er jedem Interessenten zeigen, dass seine Beratung derzeit weder durch Beitragsvergleiche auf Online-Portalen, noch durch oberflächliche Tests für sogenannte Modellkunden ersetzt werden kann. Selbst Vertreter der Verbraucherschutzzentralen raten Studenten, lediglich auf eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung zu achten. Vielleicht liegt es ja daran, dass auch ihre Vergleichssoftware nicht zwischen Gesundheits- und Risikoprüfung unterscheiden kann.
Zum Autoren
Gerd Kemnitz ist Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen.
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