- Von Karen Schmidt
- 07.01.2020 um 14:49
Hausfrauen/Hausmänner
Für Personen, die als Hausfrau oder Hausmann einen Berufsunfähigkeitsvertrag abschließen und in diesem „Beruf“ bleiben wollen, sei die BU kein geeignetes Produkt, findet Guido Lehberg. „Bei Personen, die aus ihrem Beruf heraus planen, später als Hausfrau oder -mann tätig zu sein, sollte dauerhaft die letzte Tätigkeit und Lebensstellung im Leistungsfall gelten“, sagt der BU-Profi.
Wobei es hier durchaus auf die Interpretation der Bedingungen ankommen kann, was denn der zuletzt ausgeübte Beruf ist, wirft Wenzel ein. „Ist das jetzt der Bürojob, weil ich damit zuletzt mein Geld verdient habe? Oder der Hausmann, weil dieser gemäß der AVBs auch als ganz normaler Beruf gesehen wird?“
Schüler/Azubis/Studenten
Auch bei den jungen BU-Interessenten gibt es einiges zu beachten. „Wichtig ist“, so Kemnitz, „dass bei Schülern der Beginn einer Ausbildung, bei Azubis der Abbruch der Ausbildung und bei Studenten der Abbruch des Studiums nicht nachgemeldet werden muss. Einige Versicherer fordern dies, um danach die Beiträge neu zu berechnen.“
Da das Budget dieser Zielgruppe der limitierende Faktor ist, wenn es um die Höhe der BU-Rente geht – oder die Versicherer hier Grenzen vorsehen –, ist auch eine Nachversicherungsgarantie zur Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung und „möglichst auch ohne Prüfung von veränderten Berufs- und Freizeitrisiken“, wie Kemnitz ausführt, Pflicht.
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