- Von Lorenz Klein
- 15.03.2019 um 11:06
„Manchmal frage ich mich aber, wie unfähig man denn sein kann“ – Makler Sven Hennig verzweifelt in seinem Blog mal wieder an den „lieben Kollegen“. Da wird eine 30-Jährige gelernte Fleischereifachverkäuferin, die „recht wenig Ahnung von ‚so Finanz Themen‘“ hat, von einem Berater eines großen Strukturvertriebes doch tatsächlich „überzeugt“, ihren eigentlich ganz ordentlichen Riester-Vertrag auf Eis zu legen und einen anderen abzuschließen – ohne allerdings auf die Idee zu kommen, das Riester-Guthaben auf den neuen Anbieter zu übertragen.
Welche Variante der DU-Klausel sinnvoll ist
Diese BU-Versicherer überzeugen mit Bestnoten
Über diese Versicherungen sollten Eltern nachdenken
„Eine völlig unnötige Kündigung des Riester-Vertrages und gleich noch mal die Übertragung vergessen“, fasst ein verärgerter Hennig zusammen.
Damit nicht genug: Als nächstes kommt die Absicherung der Berufsunfähigkeit an die Reihe – grundsätzlich ja ein lobenswerter Ansatz, zumal die Kundin einen Achtjährigen zu versorgen hat. Doch leider mündete das Vorhaben in einem „Was können Sie denn zahlen“-Beratungsansatz und nicht in eine bedarfsgerechte Beratung, wie der Makler anmerkt.
Doch zunächst noch mal der Blick auf die Eckdaten: Die Kundin ist Jahrgang 1985, beim Abschluss somit 30 Jahre alt (der Fall ereignete sich bereits im Dezember 2015). Ihr Bruttoeinkommen als Fleischereifachverkäuferin liegt bei circa 1.700 Euro, netto also um die 1.300 Euro – und das als Hauptverdienerin. Da sind die finanziellen Spielräume natürlich recht begrenzt.
„Grandiose Idee, oder?“
Doch der sogenannte Vermögensberater hat eine Idee: Bis zum Jahr 2022 – die Kundin ist dann 37 Jahre alt – bekommt sie eine BU-Rente von 700 Euro monatlich abgesichert (plus einen nicht garantierten Bonus von 70 Euro in 2017) – danach reduziert sich die vereinbarte Rente auf 350 Euro. „Grandiose Idee, oder?“, schreibt ein entsetzter Hennig. Ach ja – und wenn die BU-Beiträge irgendwann zu teuer würden, könne die Frau ja den Vertrag kündigen.
Wer so vermittle, „um noch ein paar Euro Courtage in die eigene Tasche zu scheffeln, der gehört bestraft und dem gehört auch die Zulassung entzogen“, echauffiert sich Hennig.
Da dem Makler das Thema offenbar keine Ruhe gelassen hat, widmete er sich in einem Anschluss-Beitrag der wichtigen Frage, was Menschen, die einen BU-Schutz so dringend brauchen, sich diesen aber nicht leisten können, denn nun machen sollen?
„Eine halbherzig gewählte BU macht so gar keinen Sinn“, stellt Hennig klar. Doch gebe es durchaus „Stellschrauben“, um einen Schutz doch noch zu bekommen – und im Notfall Alternativen zu einer BU-Absicherung. Wie diese lauten, erfahren Sie im zweiten Blog-Beitrag des Maklers.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren