- Von Redaktion
- 25.04.2016 um 10:45
Mit einem Ausschluss werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung Krankheiten belegt, deren Auswirkung auf den Körper relativ einfach einzugrenzen ist. Ein kaputtes Knie zum Beispiel wird die Leistungsfähigkeit der Arme nicht direkt beeinflussen.
Ist nicht absehbar, wie sich die Vorerkrankung auf den Gesundheitszustand auswirken wird, arbeiten die Risikoprüfer mit einem Zuschlag. Ein erhöhter Body Mass Index (BMI) wäre hier ein gutes Beispiel. Der Vermittler sollte hier unbedingt darauf achten, dass der Zuschlag sich bei den einzelnen Versicherern verschieden berechnet. Meistens gilt der prozentuale Zuschlag auf den Risiko-, also den Bruttobeitrag. Das ist dann meist doch viel mehr, als zunächst erwartet. Liegen der Bruttobeitrag bei 100 Euro und der Zahlbeitrag bei 60 Euro, vermutet man bei einem Zuschlag von 100 Prozent einen neuen Zahlbeitrag von 120 Euro. Tatsächlich sind es dann aber 160 Euro.
Bei einer laufenden oder unlängst abgeschlossenen Behandlung wird der Antrag oft für ein paar Jahre zurückgestellt. Das ist an sich nichts anderes als eine Ablehnung. Diese spricht der Versicherer aus, wenn das Risiko aufgrund der Vorerkrankung oder der Kombination zweier Erkrankungen zu hoch ist oder der Schutz aufgrund von zu vielen, meistens drei und mehr, Ausschlüssen nicht mehr sinnvoll ist.
Alternativen suchen
Es lässt sich dabei kaum pauschal sagen, welche Erkrankungen sicher zu einer Ablehnung führen werden. Es passiert immer wieder, dass schwerwiegende Krankheiten wie Diabetes manchmal versicherbar sind. Das ist abhängig vom Verlauf, der genauen Diagnose beziehungsweise dem Typ, der Erfahrung des Versicherers mit dieser Krankheit, manchmal auch mit dem ausgeübten Beruf und manchmal ist auch ein wenig Glück dabei.
Welche Lösungen gibt es aber nun? Die erste ist, in Anträgen nach Lücken zu suchen. Das funktioniert für gewöhnlich nur, wenn man Ausschlüsse vermeiden möchte, da schwere Erkrankungen in den meisten Fällen bestehen bleiben oder Nachsorgeuntersuchungen mit sich bringen. Dennoch lohnt es sich für Versicherungsmakler, sich eine Tabelle mit allen Gesundheitsfragen der gängigen BU-Versicherer am Markt anzulegen. So kann er schnell prüfen, ob die eigentlich anzugebende Krankheit bei irgendeinem Anbieter aus dem Abfragezeitraum fällt oder diese wegen der gestellten Frage eventuell überhaupt nicht angegeben werden muss.
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