- Von Redaktion
- 10.05.2016 um 09:09
Eigentlich sind sich die Experten einig. Wer sich vor den finanziellen Folgen des Verlusts der eigenen Arbeitskraft absichern will, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung). Doch durch die zunehmende Berufsgruppendifferenzierung sind die Beiträge selbst für junge und gesunde Menschen in sogenannten Risikoberufen häufig nicht bezahlbar. Auch Vorerkrankungen oder ein risikobehaftetes Hobby können den Abschluss einer BU-Versicherung unmöglich machen. Einige Versicherungsfachleute empfehlen dann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) als preiswerte Alternative.
Natürlich ist eine EU-Versicherung preiswerter als eine BU-Versicherung. Während beispielsweise ein 30-jähriger Dachdecker für einen empfehlenswerten BU-Schutz mit 1.500 Euro versicherter Rente bis zum 65. Lebensjahr mindestens 150 Euro monatlich bezahlen muss, würde ihm eine EU-Versicherung mittlerer Qualität je nach Anbieter zwischen 64 und 109 Euro kosten. Allerdings leistet diese erst, wenn die versicherte Person überhaupt keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts für mindestens drei Stunden ausüben kann.
Wer dagegen noch mindestens drei Stunden irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts ausüben kann, erhält keine Rente – muss aber trotzdem die Beiträge für diese EU-Versicherung weiterbezahlen. Doch wer erklärt dem Versicherten, wovon er die Beiträge bezahlen soll, wenn er zunächst „nur“ berufsunfähig wird?
Krankheiten nehmen keine Rücksicht auf die Versicherungsbedingungen
Viele Krankheiten verlaufen nur allmählich oder in Schüben und verschlechtern den Gesundheitszustand nach und nach. In solchen Fällen wird der Versicherte häufig erst einmal „nur“ berufsunfähig werden – verliert dadurch aber trotzdem schon seinen Job und sein Einkommen. Wenn der oben genannte Dachdecker dann die 64 bis 109 Euro für seine EU-Versicherung nicht mehr aufbringen kann, wird er seinen Versicherungsschutz zum ungünstigsten Zeitpunkt verlieren und später – wenn die Erkrankung tatsächlich noch zur Erwerbsunfähigkeit geführt hat – ohne Versicherungsschutz dastehen.
Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist eine BUZ-Beitragsbefreiung durchaus üblich. Haben die Produktentwickler der EU-Versicherungen übersehen, dass dieser Baustein auch hier wichtig ist, weil sich der Gesundheitszustand des Versicherten im Laufe der Zeit noch weiter verschlechtern kann?
Versicherer sollten ihre Versicherungsbedingungen nachbessern
Dann sollten die Versicherer ihre Versicherungsbedingungen schnell nachbessern. Denn eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Beitragbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist keine wirkliche Alternative zur Arbeitskraftsicherung – sondern lediglich eine unbefriedigende Notlösung.
Und wenn die Versicherten erst nach einem Schicksalsschlag den Haken in den Versicherungsbedingungen erkennen, werden sie vermutlich kein Verständnis für ihre prekäre Lage aufbringen – zumal ihnen die EU-Versicherung ja von einem Fachmann als Alternative vorgeschlagen wurde.
Was sagen die Versicherer vom Vorschlag der Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit BUZ-Beitragsbefreiung? Das lesen Sie demnächst bei pfefferminzia.de.
Zum Autoren
Gerd Kemnitz ist Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen.
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