Ein Stuckateur arbeitet an einem Modell für eine Gewölbekonstruktion. © dpa/picture alliance
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  • 19.05.2017 um 12:08
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Die Regulierungspraxis von Berufsunfähigkeitsversicherern steht immer mal wieder in der Kritik. Hartnäckig hält sich etwa das Vorurteil „Die zahlen doch eh nicht“. Die Analysten von Finanztest haben sich die Regulierungspraxis daher einmal angeschaut und außerdem 143 Gerichtsentscheide durchgearbeitet. Die Ergebnisse lesen Sie hier.

Rund 17 Millionen BU-Verträge gebe es In Deutschland. Das Gros davon, nämlich etwa 13 Millionen Verträge seien Lebensversicherungen mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Komme es zum Ernstfall einer Berufsunfähigkeit (BU) seien die Betroffenen im Schnitt 47 Jahre alt.

Und in 70 Prozent der Fälle gebe es dann auch Geld vom Versicherer – und zwar ohne Rechtsstreit –, stellten die Analysten von Finanztest fest. Manchmal werde die BU dabei aber nur befristet anerkannt, nach dem Stichtag fällt dann eine weitere Prüfung an.

Die Analysten geben Verbrauchern dann auch ein paar Tipps, wie sie die Chance auf Anerkennung ihres BU-Leistungsantrags erhöhen können. Denn eine schwere Krankheit an sich reiche dem Versicherer manchmal nicht als Grund zur Zahlung aus. Hier könne eine Tätigkeitsbeschreibung helfen, die eindeutig beweist, warum der neue eingeschränkte Gesundheitszustand den Betroffenen daran hindert, seine zuletzt ausgeübte Arbeit weiterzuführen.

Vor Gericht stehen die Chancen bei 50:50

Sorgfältig müssten die Verbraucher außerdem beim Ausfüllen der Formulare vorgehen, sich am besten Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister und Rechtsanwälte einholen und alle Dokumente an den Versicherer schicken, die die BU beweisen.

Geht es doch vor Gericht, liegt die Chance, dass der Kunde gewinnt etwa bei 50:50, berichtet Finanztest weiter. Habe der Kunde eine Rechtsschutzversicherung, übernehme sie in der Regel die Kosten.

Weitere Ergebnisse, die die Finanztester aus der Analyse der 143 Gerichtsentscheide gezogen haben, sind:

  • 73 Urteile befassten sich mit dem Eintritt oder Fortbestand der BU, 52 Prozent gingen erfolgreich für den Kunden aus.
  • Bei 36 Urteilen ging es um die vorvertragliche Anzeigepflicht. Hier waren nur 38 Prozent der Kunden erfolgreich.
  • 24 Urteile drehten sich um die Verweisungsbefugnis des Versicherers. 67 Prozent gingen hier zugunsten der Kunden aus.  
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