- Von
- 28.07.2017 um 15:11
Ob ein BU-Versicherer eine Nachprüfung durchführen darf, steht in den Versicherungsbedingungen. Dabei kommt es auch auf die Art der Krankheit an, erklärt Rechtsanwalt Andreas Krämer auf dem Portal anwalt.de:
„Ist jemand querschnittsgelähmt und war vorher Dachdecker, wird er zumindest aus medizinischer Sicht kaum mit einer Nachprüfung zu rechnen haben. Der wegen Burnout berufsunfähige Bankangestellte dagegen schon.“
Wie es mit der BU-Leistung im zweiten Anlauf klappt
„Ich bin kein Freund von Tarifen mit reduzierten Beiträgen“
So vermeiden Makler Haftungsfallen bei der BU-Leistungsregulierung
Wie funktioniert die Nachprüfung?
Der Versicherer holt weitere Informationen vom Versicherungsnehmer ein und gibt medizinische Gutachten in Auftrag.
Hat sich der gesundheitliche Zustand der versicherten Person gebessert, und zwar so, dass die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegegefallen ist, kann der Versicherer die Zahlung einstellen. Der Versicherer muss das aber beweisen können.
„Vielfach tritt eine Besserung nur deshalb ein, weil der Versicherungsnehmer den belastenden Beruf nicht mehr ausübt. Kehrt er dorthin aber zurück, dann verschlechtert sich der Gesundheitszustand postwendend wieder“, gibt Anwalt Krämer dabei aber zu bedenken.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren