- Von Redaktion
- 25.02.2016 um 17:27
Seit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) müssen die Versicherer ihre Kunden stärker an ihren Erträgen beteiligen. Galt vorher eine Beteiligung von 75 Prozent am Risikoergebnis liegt sie nach dem LVRG nun bei 90 Prozent. „Die Dispositionsfreiheit über diese Ergebnisquelle hat sich damit für die Unternehmen verringert“, sagt Assekurata-Chef Reiner Will.
Im Gegenzug hat der Gesetzgeber aber Verrechnungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Ergebnisquellen zugelassen. Danach darf ein Versicherer ein negatives Kapitalanlageergebnis zum Beispiel mit einem positiven Risikoergebnis verrechnen. „Ziel war es hier, die Sicherheit für das Gesamtkollektiv der Kunden im Fall negativer Kapitalanlageergebnisse zu erhöhen. Eine Maßnahme, die im Niedrigzinsumfeld durchaus nachvollziehbar ist“, so Will.
Querverrechnung birgt mögliche Nachteile für BU-Versicherte
Die Assekurata-Experten gehen davon aus, dass einige Unternehmen diese neue Möglichkeit auch nutzen werden. Das Problem dabei: „Diese Möglichkeit stärkt zwar die Risikotragfähigkeit der Unternehmen insgesamt, kann sich allerdings insbesondere für die BU-Versicherten als Nachteil erweisen“, sagt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse der Assekurata.
Gerade in der BU-Versicherung entstehen durch vorsichtig angesetzte Rechnungsgrundlagen hohe Risikoüberschüsse. Marktweit liegen sie bei rund 30 Prozent der Prämie. Diese fließen über die Überschussbeteiligung, in der Regel in Form eines Sofortrabatts auf die Prämie, zum Großteil an die Kunden zurück.
„Faktisch würde das bedeuten, dass das Teilkollektiv der BU-Kunden für das Teilkollektiv der Altersvorsorgekunden einspringt“, so Will. Grundsätzlich sind auch andere Risikoversicherungen mit Sofortrabatt von dieser Gefahr betroffen. Allerdings sind die absoluten Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig deutlich höher, so dass hier das wirtschaftliche Risiko für den Kunden relevanter ist.
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