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- 26.06.2017 um 10:33
Zielberuf geht, Studium nicht
Bei Studenten ist die Definition des Berufs ebenfalls recht diffizil. „Manche Tarife versichern das Mindestanforderungsprofil eines hypothetischen Zielberufs, der mit dem erfolgreichen Studienabschluss ausgeübt werden könnte“, sagt Kemnitz. Optimal sei das aber nicht. Was nütze es dem Studenten schließlich, wenn er mit seinen gesundheitlichen Beschwerden zwar seinen Zielberuf ausüben könne, „aber nicht das hierfür erforderliche Studium beenden kann“, fragt Kemnitz.
In anderen Tarifen werde die Tätigkeit eines Studenten versichert. Dabei sei es besser, wenn zur Prüfung der BU das zuletzt ausgeübte Studium herangezogen werde. „Andernfalls könnte es passieren, dass ich zwar mein Lehramtsstudium nicht fortsetzen kann, aber auf ein Germanistikstudium verwiesen werde“, sagt Kemnitz. Der Nachteil bestehe hier darin, dass im Rahmen einer konkreten Verweisung auch die Lebensstellung als Student herangezogen werden könnte. „Und zumindest das Einkommen von Studenten ist bekanntlich nicht allzu hoch.“
So sieht die kundenfreundlichste Variante aus
Kemnitz hält es daher für die kundenfreundlichste Variante, wenn „der Eintritt einer BU anhand der letzten Studententätigkeit im konkreten Studienfach geprüft, aber im Rahmen der konkreten Verweisung die Lebensstellung herangezogen wird, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Studiums erreicht wird“. Sehr positiv geregelt sei das – zumindest für Studenten in der zweiten Hälfte der Studienzeit – bei den Tarifen „Golden-BU“ der LV 1871 und „BV10“ der Alten Leipziger.
Wichtig ist bei der Auswahl des Tarifs auch, ob es Klauseln gibt, die eine Meldung des Berufs bei Berufseintritt verlangen, um die Prämie neu einzustufen. Das Zeitfenster ist oft nicht groß. „Manche Versicherer wechseln bei Nichtmeldung dann in eine Erwerbsunfähigkeitsrente“, sagt Wenzel. „Das kann für den Kunden und für den Makler zu großen Problemen führen.“
Nachversicherungsgarantien sind wichtig
Da ein BU-Vertrag, der in jungen Jahren abgeschlossen wird, gerne mal über 40 oder 50 Jahre läuft, sind Nachversicherungsgarantien bedeutend, sagt Stephan Kaiser „um die Rentenhöhe nach oben zu korrigieren“. Allerdings gebe es hierbei den Stolperstein, dass sie meist an bestimmte Ereignisse geknüpft sind und nur unmittelbar danach auch gezogen werden können. „Diese Frist beträgt oft noch drei Monate. Das ist so kurz, dass sie meist versäumt wird“, sagt Kaiser.
Kundenfreundlicher sei daher eine Frist von sechs Monaten. In Einzelfällen böten Versicherer auch Fristen von zwölf Monaten an. Gut sei es dabei auch, wenn das Versicherungsunternehmen bei der Nachversicherung nicht nur auf die erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch auf die Prüfung eventuell neu hinzugekommener Berufs- und Freizeitrisiken verzichtet.
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