Ein Rollstuhlfahrer im Krankenhaus: Nicht immer gewähren BU-Versicherer ihre Leistungen im ersten Anlauf. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 11.07.2017 um 12:58
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:45 Min

In gut drei von vier Fällen geben die Versicherer einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente statt. Doch wie sollten Versicherte handeln, wenn der Versicherer die Zahlung zunächst verweigert, obwohl sie sich im Recht fühlen? Die Antworten gibt es hier.

Warum der Versicherer eine vom Kunden geltend gemachte Berufsunfähigkeit ablehnt, kann vielfältige Gründe haben. Am häufigsten zweifeln die Unternehmen an, dass der Versicherte berufsunfähig im Sinne der Bedingungen ist, meint Rechtsanwalt Perabo-Schmidt aus Wiesbaden. 

Demnach muss der Versicherte für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent außerstande sein, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein. Ein versicherungsinterner Gutachter soll das meist feststellen.

Gelegentlich geht die Ablehnung laut Perabo-Schmidt auch darauf zurück, dass der Versicherer erklärt, dass der Antragsteller eine Vorerkrankung bei Versicherungsvertragsschuss verschwiegen hatte.

Zudem würden Anbieter den Versicherten „auch gerne auf eine andere berufliche Tätigkeit, die angeblich noch ausgeübt werden könne“, so der Anwalt.

Wie verhält man sich, wenn der Antrag abgelehnt wird?  

Gerade wenn es um die Frage des „beruflichen Restleistungsvermögens“ geht, hätten Versicherer einen weiten Ermessensspielraum, den sie gerne zuungunsten ihrer Versicherten ausschöpften, meint Anwalt Perabo-Schmidt.

„In solchen Fällen macht es Sinn, sich nochmals an die Versicherung zu wenden und mit sachlichen Argumenten die Ablehnungsgründe zu widerlegen.“ 

Demnach seien die Versicherer in der Regel „durchaus zugänglich für einen sachlichen Diskurs über das Vorliegen eines Versicherungsfalls“.

In Zweifelsfällen könne auch eine Einigung mit der Versicherung in Form eines Vergleichs angestrebt werden. Dabei werde zur Vermeidung eines Rechtstreits zumindest eine Teilrente gezahlt, begründet der Anwalt das Vorgehen. 

Zur Unterbreitung eines Angebots beziehungsweise zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung werde ein Anwalt unter Umständen sogar raten, so Perabo-Schmidt, „wenn der Ausgang eines alternativen Gerichtsverfahrens nach seiner Einschätzung ungewiss beziehungsweise nicht sicher erfolgversprechend ist“. 

Gericht als letzte Instanz 

Sollte es im Rahmen der außergerichtlichen Korrespondenz weder zu einem Anerkenntnis des Versicherers noch zu einem annahmefähigen Vergleich kommen, bleibe hingegen letztlich nur noch der Gang zu Gericht, fährt der Anwalt fort. 

Dort werde dann abschließend geklärt, ob die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden müsse. 

Nicht selten kommt es dabei auf die Beurteilung eines Gutachters an. Dabei gelte es folgendes zu beachten: 

„Wichtig ist, dass im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bei einer Beweiserhebung nicht mehr die versicherungseigenen Gutachter bestellt werden, sondern neutrale Gerichtsgutachter.“ 

So fielen diese „neutralen Gutachten“ nicht selten ganz anders aus als „die hauseigenen der Versicherungsgesellschaften“.

Die Chancen und die Risiken eines Rechtsstreits mit der Versicherung müssten dabei im Vorfeld sorgfältig abgewogen werden, so Perabo-Schmidt.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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