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- 11.08.2017 um 14:09
Was ist geschehen?
Eine angestellte Hauswirtschafterin einer Anwaltskanzlei hat eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen, die laut Versicherungsbedingungen eine Leistung erbringt, wenn eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt.
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Versicherer dürfen Bewertungsreserven behalten
Zu den Aufgaben der Frau gehört es vor allem, die Kanzleiräume zu putzen, einzukaufen und das Mittagessen für 15 bis 30 Personen zu kochen.
Im März 2007 fällt die Frau eine Treppe herunter, ist längere Zeit krankgeschrieben. Auch danach plagen sie aber noch psychische Probleme und Rückenbeschwerden, sodass sie bei ihrem Versicherer Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt.
Sie könne wegen ihres Sturzes maximal drei Stunden am Tag leichte Helfertätigkeiten als Haushaltshilfe ausführen. Schwere Einkäufe schleppen und mehrere Stunden kochen komme indes nicht mehr infrage.
Der Versicherer aber sieht keine Berufsunfähigkeit gegeben. Der Fall landet vor Gericht.
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