- Von Redaktion
- 19.02.2016 um 14:05
Herr Wenzel, wie gefällt Ihnen die neue BU-Protect der Bayerischen? Ist es tatsächlich die „beste BU aller Zeiten“?
Philip Wenzel: Schwer zu sagen, da die Formulierung „aller Zeiten“ ja auch die Zukunft enthält. Ich hoffe mal, die Bayerische will sich noch weiter verbessern. Aber ernsthaft: Ich möchte nicht unbedingt Oliver Kahn zitieren müssen, aber es gehört schon ein gewisses Selbstbewusstsein dazu, mit einer solchen Kampagne auf den Markt zu kommen. Und ich habe mich beim Lesen der Allgemeinen Vertragsbedingungen auch dabei ertappt, wie ich ein wenig strenger als normal hingeguckt habe, weil der Versicherer selbst die Latte so hoch legt.
Und was haben Sie gefunden?
Die Formulierungen und Definitionen wirken größtenteils sehr präzise und sind vor allem auch wirklich gut lesbar. Da hat die Bayerische wirklich einem großen Teil der Konkurrenz einiges voraus. Auch sehr gut gefällt mir die Dienstunfähigkeits-Klausel, die auch für Richter gilt.
Die neue Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU) ist aber sicherlich das Highlight der BU-Protect. Ich finde es sehr kundenfreundlich, dass die Bayerische auf die Beantragung einer BU-Rente verzichtet und die Krankschreibung auch bedingungsgemäß als Leistungsnachweis ausreicht.
Am meisten hat mich aber beeindruckt, wie ernst die Bayerische das Feedback ihrer Geschäftspartner nimmt. Ich habe mich ein wenig oberlehrerhaft an einer Formulierung in der AU-Klausel gestört und das dann auch so gemeldet. Ich habe innerhalb eines Tages Rückmeldung von der verantwortlichen Aktuarin erhalten, dass das so nicht gemeint sei und man das auch rechtlich entspannt sehe. Wenn ich aber eine bessere Formulierung parat hätte, dann würde man diese gerne einbauen.
Da hab ich mir dann schon gedacht, dass dann vielleicht doch nicht alles Marketing ist, von wegen von Maklern für Makler und so.
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