- Von Redaktion
- 21.04.2016 um 10:57
„Die einen lehnen ganz ab, die anderen schließen alles ein, die anderen schließen das Risiko aus oder gegen Beitragszuschlag ein“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten gegenüber dem Magazin Impulse. Wie die Versicherer mit Vorerkrankungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgehen, ist sehr unterschiedlich. Auch welche Krankheit wann zur Ablehnung eines Versicherten führt, kann man nicht pauschal sagen.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagt etwa, dass es „Tausende verschiedene Krankheiten und Allergien“ gibt, die sich auf bestimmte Berufsbilder auswirken können. Und für jeden einzelnen Antragsteller muss das Risiko individuell geprüft werden. „Grundsätzlich schwierig zu versichern sind psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen“, sagt Frank Golfels, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater. Ist jemand beispielsweise in psychotherapeutischer Behandlung, wird es ganz schwierig.
Problematisch wird es auch bei Krankheitsbildern, bei denen es schwierig ist, die Leistungsursache klar herauszustellen. Golfels: „Wird jemand aufgrund der Grunderkrankung berufsunfähig oder aufgrund der Nebenwirkung von Medikamenten?“ Im ersten Fall müsste die Versicherung zahlen, im zweiten nicht. Um Streit zu vermeiden, lassen die Versicherer oft die Finger von solchen Fällen.
Leistungsauschluss oder Risikozuschlag?
Bei einfach abgrenzbaren Krankheiten wie Rückenproblemen bekommen die Interessenten durchaus eine Police, aber dann oft mit Leistungsausschlüssen. Auch Risikozuschläge sind möglich. Je nach Krankheit können 25 oder 50 Prozent Beitragsplus drin sein.
Für Menschen, die keine BU bekommen können, gibt es Alternativen zur Arbeitskraftabsicherung. Dazu gehören Erwerbsunfähigkeits-, Dread-Desease- und Grundfähigkeitsversicherung. Letztere leistet, sobald Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Gehen infolge von Krankheit, altersbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls verloren gehen. Dread-Disease-Verträge leisten bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Die Erwerbsunfähigkeit leistet, falls jemand fast gar nicht mehr arbeiten kann.
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