Eine junge Frau im Rollstohl schaut sich eine Kunstausstellung an: In der Diskussion zwischen Makler Sven Hennig und Journalist Martin Dowideit geht es darum, ob sich eine BU-Versicherung für jüngere Leute lohnt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 10.10.2016 um 21:31
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Der Streit zwischen Handelsblatt-Redakteur Martin Dowideit und Versicherungsmakler Sven Hennig über Sinn oder Unsinn einer BU-Versicherung für Jüngere geht in die dritte Runde. Nun verteidigt der Finanzjournalist seinen Beitrag, in dem er jungen Menschen in ungefährlichen Berufen von einer Absicherung ihrer Arbeitskraft abrät. Er nennt neun Gründe, die aus seiner Sicht gegen eine BU-Versicherung sprechen.

Erstens: Die recht hohen monatlichen Belastungen, vor allem wenn die von Versicherungen empfohlenen 75 Prozent des Nettoeinkommens oder mehr abgesichert werden.
Zweitens: Die höheren Preise bei Vorerkrankungen, risikoreichen Berufsbildern oder gefährlichen Hobbys.
Drittens: Die Unsicherheit, ob die Versicherung im Zweifelsfall tatsächlich leisten wird.
Viertens: Die Sorge, Ansprüche in möglicherweise jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen durchsetzen zu müssen. Schließlich geht es vor allem bei Leistungsfällen bereits in jungen Jahren um hohe Summen, die Versicherungen über Jahre leisten müssen. Das birgt Konfliktpotenzial.

Fünftens: Die Abschlusskosten und die jährlichen Kosten als Bestandteil der BU-Beiträge.
Sechstens: Die Aussicht im Notfall ohne BU von der Familie gestützt werden zu können.
Siebtens: Eine positive Beurteilung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Achtens: Eine mögliche Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten im Leistungsfall.
Neuntens: Die Anrechenbarkeit von BU-Renten bei Bezug von Arbeitslosengeld-II („Hartz IV“).

Die Verbraucherzentralen raten zwar „aus sehr guten Gründen“ dazu, ein „großes Lebensrisiko“ durch eine BU-Police auszuschließen, gibt Dowideit zu. Denn die gesetzliche Absicherung (Erwerbsminderungsrente) habe in der Tat deutliche Nachteile gegenüber der privaten Variante. „Doch auch letztere ist bei weitem nicht frei von Fehlern. Ein Abschluss muss gründlich vorbereit sein – und kann durchaus auch verworfen werden“.

Makler Sven Hennig hat auch auf diesen Handelsblatt-Text geantwortet. Seine Ausführungen finden Sie hier.

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