Versicherungsmakler Philip Wenzel. © privat
  • Von Redaktion
  • 15.11.2016 um 07:55
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Mit der betrieblichen Arbeitsunfähigkeitspolice der Rheinland Versicherung bekommen Mitarbeiter ihren Lohn, auch wenn sie länger als 42 Tage krank sind. Die Idee findet Versicherungsmakler Philip Wenzel top, die Umsetzung nicht.

Die unverkennbare Ähnlichkeit zu einem Krankentagegeld wird es höchstwahrscheinlich notwendig machen, den Abschluss dieser Versicherung einem eventuell bestehenden Krankentagegeld-Versicherer zu melden. Selbst wenn es nicht zwingend notwendig wäre, wäre es ratsam abzuklären, ob beide Produkte kompatibel nebeneinander laufen können.

Die Arbeitsunfähigkeit muss vollständig sein, der Versicherte muss seinen Beruf vorübergehend in keiner Weise ausüben können. Das wird bei strenger Auslegung so gut wie nie der Fall sein, da eine zumindest einprozentige Arbeitskraft sehr oft vorhanden sein dürfte. Der Anspruch auf die Leistung endet außerdem, wenn Berufsunfähigkeit vorliegt.

Klare Definitionen fehlen

Bedingungsgemäß wird diese wie folgt definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Hierbei ist nicht definiert, was „auf Dauer“ bedeutet und auch nicht, was „teilweise“ sein soll. Eine genauere Definition wäre im Kundensinne wünschenswert.

Ein Tarif ohne Gesundheitsprüfung benötigt beinahe zwangsläufig ein paar Einschränkungen der Leistungspflicht über Ausschlüsse. Diskutabel ist der Ausschluss einer AU durch Alkoholismus und Suchterkrankungen sowie eines Unfalls infolge von Trunkenheit. Es ließe sich durchaus argumentieren, dass Alkoholismus eine Krankheit wie viele andere auch ist.

Viele Grenzfälle

Eindeutigen Diskussionsbedarf weckt dann aber der Ausschluss von AU-Fällen, die durch Förderung von Gesundheitsstörungen verursacht werden. Dass damit nicht gemeint ist, wenn ich im Winter keine Mütze trage, ergibt sich schon daraus, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens 42 Tage andauern muss, um eine Leistung zu bedingen. Dennoch gibt es hier eine Menge Grenzfälle, in denen man durchaus von einer Förderung einer Gesundheitsstörung sprechen könnte. Man denke an einen Raucher, der wegen Krebs für längere Zeit krankgeschrieben wird.

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