Der promovierte Jurist Alexander T. Schäfer ist Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht in der Frankfurter Kanzlei Bürgle Schäfer Rechtsanwälte. © Buergle Schaefer Rechtsanwaelte
  • Von Redaktion
  • 18.04.2016 um 17:31
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:25 Min

Der BGH hat mit einem Urteil zur Arglistanfechtung von Versicherungsverträgen Klarheit geschaffen. Als Konsequenz daraus könnten künftig zwar neuartige BU-Policen auf den Markt kommen. Doch ein solcher Vertrag dürfte wenig attraktiv sein, argumentiert Rechtsanwalt Alexander T. Schäfer.

Hier geht es zum Artikel.

Werbung

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content