- Von Redaktion
- 12.04.2016 um 08:02
Grundfähigkeitsversicherungen sichern nicht das Einkommen ab, sondern dienen eigentlich der Deckung von Zusatzkosten, die einem im Alltag beim Verlust verschiedener Grundfähigkeiten entstehen oder vielleicht noch als eine Art Schmerzensgeld. In vielen Fällen dürfte aber kein finanzieller Schaden entstehen, weil man sich nicht mehr eigenständig Knien und Bücken kann.
>>> Hier geht es zum ersten Teil der Serie.
In manchen Berufen wird das aber dennoch der Fall sein, weshalb die Grundfähigkeit gerne auch fälschlicherweise als erste Alternative zur BU verkauft wird. Das hängt häufig damit zusammen, weil der Vermittler in der BU-Beratung die staatliche Erwerbsminderung (EMI) schlecht gemacht hat, um die Vorteile der BU herauszukehren. Jetzt ein Produkt anzupreisen, das im Leistungsspektrum schlechter ist als die EMI, ist dann eben auch nicht mehr zielführend.
Die Grundfähigkeitspolice ist als Einkommensabsicherung nur in Ausnahmefällen geeignet. Einerseits, wenn der Beruf kaum Fertigkeiten voraussetzt, sondern tatsächlich mit reinen Grundfähigkeiten zu bewältigen ist und andererseits bei allen kaufmännischen Berufen, wenn bei der BU psychische Erkrankungen ausgeschlossen wären. In diesem Moment hätte die BU praktisch ihre komplette Leistungskraft eingebüßt.
Was diese Versicherung vertrieblich so leicht macht, ist die einfache Verständlichkeit der einzelnen Leistungsauslöser. Da aber jeder Anbieter die Leistungsauslöser verschieden definiert, ist eine Vergleichbarkeit beim besten Willen nicht möglich. Selbst, wenn man sich die Mühe macht, und in einer Tabelle alle Leistungsauslöser aller Anbieter im Einzelnen gegenüberstellt, weiß man am Ende nur, welche Gesellschaft am ehesten beim Verlust der Grundfähigkeit „Gehen“ leistet. Da ein anderer Versicherer vielleicht bei der Grundfähigkeit „Sprechen“ eher leisten würde, kann ich weder den einen noch den anderen Tarif uneingeschränkt empfehlen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren