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Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. © Wirth-Rechtsanwaelte
  • Von Redaktion
  • 21.03.2016 um 15:56
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:20 Min

Wird ein Versicherungsnehmer im Gefängnis bedingungsgemäß berufsunfähig, muss die Versicherung trotzdem leisten, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Tobias Strübing, der Rechtsanwalt, der das Urteil erstritten hat, kommentiert.

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