Fabian von Löbbecke ist im Vorstand der HDI Lebensversicherung verantwortlich für den Bereich Neugeschäft Leben und betriebliche Altersversorgung. © HDI
  • Von Karen Schmidt
  • 17.05.2024 um 10:20
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Mit Fabian von Löbbecke, im Vorstand der HDI Lebensversicherung verantwortlich für den Bereich Neugeschäft Leben und betriebliche Altersversorgung, sprachen wir über schleppende Renten-Reformen, die Verbreitung der bAV, Fachkräftemangel und das im Juni anstehende HDI bAV-Expertenforum.

Pfefferminzia: Das Bundesarbeitsministerium arbeitet nach dem Rentenpaket II an einem neuen Gesetzentwurf: Dabei geht es um das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Einige Details gab Staatssekretär Rolf Schmachtenberg auf dem GDV Insurance Summit im März bereits preis: So soll unter anderem die Geringverdienerförderung verbessert und der Bezug von Betriebsrenten bei einer gesetzlichen Teilrente ermöglicht werden. Zudem soll das Sozialpartnermodell künftig auch in nicht-tarifgebundenen Unternehmen umsetzbar sein. Was halten Sie davon?

Fabian von Löbbecke: Grundsätzlich begrüße ich alle gesetzgeberischen Maßnahmen, die in irgendeiner Form der betrieblichen Altersversorgung dienlich sind. So ist das auch hier. Was bisher an Plänen durchgesickert ist, klingt sehr spannend. Wir werden aber abwarten müssen, was am Ende auch gesetzgeberische Realität wird. Beim Thema Geringverdiener-Förderung ist etwa die Frage, ob das sozialpolitisch Sinnvolle mit dem fiskalisch Machbaren in Einklang gebracht werden kann. Das ist heutzutage die größte Herausforderung bei dem Thema.

Das Sozialpartnermodell ist meine Herzensangelegenheit seit mehr als fünf Jahren. Wir haben 2018 schon darauf hingewiesen, dass die Hürden beim Sozialpartnermodell zu hoch sind. Leider hat der Gesetzgeber mehrere Jahre gebraucht, um sich des Themas anzunehmen. Und eine garantiefreie bAV wie im Sozialpartnermodell würde ich mir übrigens auch in der normalen bAV wünschen.  Da passiert seitens des Gesetzgebers aber leider wenig. Und es gibt noch einen weiteren Punkt, den ich schon seit Jahren gebetsmühlenartig wiederhole, wo sich aber wenig tut.

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Welchen denn?

von Löbbecke: Die Harmonisierung der steuer- und sozialversicherungsfreien Dotierungsrahmen. In der bAV liegt der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers bei 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung. Sozialversicherungsfreiheit besteht aber nur bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Das stört in der Praxis. Auch bei der Portierung von bAV-Anwartschaften müsste eigentlich mehr passieren – insbesondere bei den Unterstützungskassen.

Die bAV ist gerade in kleinen und mittleren Betrieben oft noch vergleichsweise schwach vertreten. Was könnte die Verbreitung erhöhen?

von Löbbecke: Die Geringverdiener-Förderung haben wir eben schon gestreift. Das kann in kleinen und mittleren Betrieben eine wichtige Hilfe sein. Ich setze aber auch auf die Unternehmerinnen und Unternehmer, und dass diese für sich erkennen, dass die bAV nicht nur eine lästige Pflicht ist, sondern riesiges Potenzial hat. Stichwort Fachkräftemangel. Die bAV kann für Arbeitgeber eine mögliche Lösung sein, Mitarbeitende zu finden und an das Unternehmen zu binden. Auch hier gibt es aber leider bürokratische Hürden.

>>> Das Interview können Sie sich hier im Podcast auch anhören.

Welche?

von Löbbecke: Beispielsweise das Nachweisgesetz. Es verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrags schriftlich aufzuzeichnen, das zu unterzeichnen und dann dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Das ist total kontraproduktiv. Gerade Arbeitgeber, die sehr modern aufgestellt sind, haben keine Lust sich mit Papierbergen herumzuschlagen. Solche bürokratischen Hürden müssen einfach aus dem Weg geschafft werden.

Nun waren die vergangenen Monate von Unsicherheit geprägt – hohe Inflation, die kriegerischen Auseinandersetzungen. Hat sich das auf Ihr bAV-Geschäft ausgewirkt?

von Löbbecke: Ich würde das sogar noch etwas weiter fassen und finde, dass die Unsicherheit insgesamt in der Altersversorgung spürbar ist. Gerade in den vergangenen zwei Jahren haben viele Bürgerinnen und Bürger wegen der hohen Inflation gemerkt, dass sie faktisch weniger Geld in der Tasche haben. Was wir nur machen können an dieser Stelle ist, an die Menschen zu appellieren, ihre Vorsorgemaßnahmen nicht einzustellen. Das wäre sparen an der falschen Stelle.

Für unser Haus ist die betriebliche Altersversorgung einer der großen strategischen Eckpfeiler. Wir haben Firmen in allen Branchen deutschlandweit als Kunden und werben überall, wo wir nur können, für das Thema. Die systemimmanente Rendite der bAV ist durch die staatliche Förderung wirklich beachtlich. Dazu kommen Arbeitgeberzuschüsse und Sonderkonditionen für die Kollektive. Die bAV ist also auch in schwierigen Zeiten ein geeignetes Produkt, um vorzusorgen.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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