Sicher ist sicher: Ein Feuerwehrmann hakt sich auf dem Winx Tower in Frankfurt am Main in die Dachkonstruktion ein. Im Hintergrund sieht man den Turm der Europäischen Zentralbank, die mit ihrer Zinspolitik das Bereitstellen von Garantien in manchen Betriebsrenten unmöglich macht. © picture alliance/dpa | Boris Roessler
  • Von Karen Schmidt
  • 28.02.2022 um 13:40
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Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase und der Senkung des Höchstrechnungszinses sind hohe Garantien in der bAV nicht mehr zu leisten. Wie das den Markt verändert.

Zum Jahreswechsel ist der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 0,90 auf 0,25 Prozent gesunken. Das ist schon ein Klopper. Insbesondere Produkte mit Garantien stellt das vor große Probleme, weil die Garantien zu solchen Zinsen ein Verlustgeschäft sind – für Versicherer und Sparer (siehe Grafik). Nun schreibt der Gesetzgeber in manchen Altersvorsorge-Lösungen aber Garantien vor – etwa in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Welche Folgen hat die Rechnungszinssenkung dort? „Im Bereich der Brutto-Entgeltumwandlung – dem Schwerpunkt in der bAV – findet aktuell eine grundlegende Veränderung des Marktes statt“, beobachtet Guntram Hepperle, Leiter Pensionsvermittlung (Pension Brokerage) bei Willis Towers Watson. „Viele Versicherer stellen das Angebot einer 100-prozentigen Beitragsgarantie ein.“ Das zeige sich besonders deutlich bei der sogenannten Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML, zur Erklärung siehe Kasten unten), bei der eine 100-prozentige Beitragsgarantie Pflicht ist.

Hepperle: „Diese Zusageform wird – sofern der Gesetzgeber hier nicht reformiert – in der betrieblichen Altersversorgung der Versicherer für das Neugeschäft keinen Platz mehr finden.“ Bei vielen Anbietern ist das jetzt schon so. Von zehn Versicherern mit einem Marktanteil von insgesamt rund 50 Prozent, die Willis Towers Watson im November 2021 zum Thema befragte, bot kein Einziger diese Form der bAV mehr an.

Ähnlich stelle sich die Lage auch in der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) dar. „Bis vor wenigen Jahren gab es hier fast ausschließlich Angebote mit voller Bruttobeitragsgarantie. In kurzer Zeit hat sich der Markt gedreht. Jetzt überwiegen Angebote mit Versicherungstarifen, bei denen die Garantie reduziert ist“, sagt Hepperle. Die Bandbreite liege dabei zwischen 60 und 90 Prozent anfänglicher Garantie der eingezahlten Beiträge – wobei es laut Hepperle „einen gewissen Schwerpunkt“ beim 80-prozentigen Garantieniveau gibt.

Aber geht das überhaupt so einfach, die Garantien anzupassen? „Kalkulatorisch ist das kein Problem“, sagt Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte für die bAV bei der Stuttgarter Lebensversicherung. Aber: „In der bAV kommen arbeitsrechtliche Fragen hinzu. Hier ist die Antwort, dass nach Ansicht vieler renommierter Rechtsexperten die Zusageform der beitragsorientierten Leistungszusage auch abgesenkte Garantien zulässt.“

Apropos arbeitsrechtliche Fragen: Auch wenn es für die Versicherungen keine allzu großen Hürden dabei gibt, das Sicherungsniveau in ihren Produkten anzupassen – wie sieht das auf Arbeitgeberseite aus? Nun, bei der Beitragszusage mit Mindestleistung muss der Arbeitgeber arbeitsrechtlich „für Differenzbeträge haften, wenn die tatsächliche Leistung die Beitragssumme abzüglich der Risikokosten unterschreitet. Daher wird ein solcher Arbeitgeber nur Tarife akzeptieren, die eine Bruttobeitragsgarantie gewähren“, stellt Thomas Dommermuth, bAV-Experte und Vorsitzender des fachlichen Beirats beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), klar. Da aber „kein Produktanbieter die BZML ab 2022 mehr verkaufen wird“, könne der Arbeitgeber nichts falsch machen, beruhigt Dommermuth.

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Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare
Wilfried Strassnig Versicherungsmakler
Vor 3 Jahren

Wenn man die durchschnittlichen Kosten für Honorarberatung mit berechnet, dürften die hellblauen Balken, ohne Haftung, oft länger als die dunkelblauen sein. Ganz sicher bei bei niedrigen Beiträgen, auch bei fast allen Kindersparplänen. Sehr unseriöse Darstellung, ähnlich angeblich günstigerer Verwaltung von staatlicher Versorgung, die ganz locker Beamtenkosten “vergisst.” 3 Billionen EURO Defizit. Makler dürfen sich solche Scherze nicht erlauben, Gefängnis droht.

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Wilfried Strassnig Versicherungsmakler
Vor 3 Jahren

Wenn man die durchschnittlichen Kosten für Honorarberatung mit berechnet, dürften die hellblauen Balken, ohne Haftung, oft länger als die dunkelblauen sein. Ganz sicher bei bei niedrigen Beiträgen, auch bei fast allen Kindersparplänen. Sehr unseriöse Darstellung, ähnlich angeblich günstigerer Verwaltung von staatlicher Versorgung, die ganz locker Beamtenkosten “vergisst.” 3 Billionen EURO Defizit. Makler dürfen sich solche Scherze nicht erlauben, Gefängnis droht.

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