- Von René Weihrauch
- 30.10.2020 um 12:49
Zunächst einmal: Das Risiko, eine geschätzte Fachkraft an einen Konkurrenzbetrieb zu verlieren, ist für Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) deutlich geringer als für Betriebe ohne bKV. Studien haben ergeben, dass die Bindung von Beschäftigten ans Unternehmen mit dieser privaten Krankenzusatzversicherung enorm steigt. Der Grund: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von privaten Versicherungsleistungen, zu denen sie im Normalfall keinen Zugang hätten – zum Beispiel Krankenhausbehandlung als Privatpatient, freie Arztwahl, Top-Zahnarztleistungen, keine Wartezeiten und vieles mehr. Auf diesen Bonus wird kein Arbeitnehmer leichtfertig verzichten.
Wechsel in vergleichbaren Tarif ist meist möglich
Sollte trotzdem aus irgendeinem Grund ein Wechsel anstehen, endet damit automatisch der bKV-Versicherungsschutz aus dem bestehenden Beschäftigungsverhältnis. Wenn der neue Arbeitgeber keine bKV für seine Angestellten abgeschlossen hat, bieten viele Versicherer aber die Möglichkeit, die private Absicherung in einem vergleichbaren Tarif weiter zu führen – und das in der Regel ohne (oder ohne erneute) Gesundheitsprüfung. So können Kunden weiter die Vorteile der privaten Krankenzusatzversicherung genießen, wenn auch durch eigene Finanzierung.
Darum gibt es bei der bKV keine Gesundheitsprüfung
„Eine Win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“
Was kann eine betriebliche Krankenversicherung leisten?
Gleiches gilt für Mitarbeiter, die in den Ruhestand gehen. Auch hier können ehemalige Beschäftigte oft in einen eigenfinanzierten bKV-Tarif wechseln.
In beiden Fällen, Arbeitgeberwechsel und Ruhestand, sollten Makler im Beratungsgespräch auf diese Möglichkeit hinweisen, wie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) rät: „Da der Arbeitgeber die Versicherung nur für die Dauer der Betriebszugehörigkeit finanziert, ist es für die Versicherten ratsam, vor Vertragsabschluss darauf zu achten, dass der Anbieter diese Option vorsieht und das Versicherungsverhältnis auch tatsächlich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fortgesetzt werden kann“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.
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