- Von Karen Schmidt
- 13.07.2020 um 17:52
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2018 unter anderem einen staatlichen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Geringverdiener eingeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im Jahr 2018 knapp 50.000 Arbeitgeber in Deutschland diesen Förderbetrag für 680.000 ihrer Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen erhalten.
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Das waren 2,5 Prozent aller Arbeitgeber in Deutschland. Insgesamt betrug das Volumen für den staatlichen Zuschuss 67 Millionen Euro. Den Hauptanteil mit 68 Prozent der Fördersumme (45 Millionen Euro) beanspruchten große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten: 2.440 (11 Prozent) der rund 22.800 großen Unternehmen in Deutschland nutzten diese Möglichkeit.
Nur 22.700 und damit 1,7 Prozent der 1,4 Millionen Kleinstunternehmen mit 10 oder weniger Beschäftigen nahmen die Fördermöglichkeit wahr. Ihr Anteil an der gesamten Fördersumme betrug knapp 5 Prozent (3,1 Millionen Euro). Im Durchschnitt aller Unternehmen wurde ein Zuschuss in Höhe von 93 Euro pro Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer gewährt.
Der sogenannte bAV-Förderbetrag wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2.200 Euro gewährt. Er beträgt 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Der Betrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben.
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