Blick in den Plenarsaal des Bundesrats in Berlin: Das Betriebsrentenstärkungsgesetzt ist auf seinem Weg durch die gesetzgeberischen Instanzen nun hier angekommen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 31.01.2017 um 17:12
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Weg von der 100-Prozent-Krankenversicherungspflicht, kein Garantieverbot für Direktversicherungen, höhere Zulagen bei Riester – der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss haben dem Bundesrat interessante Vorschläge für eine Verbesserung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gemacht. Hier kommen die Details.

Die Ausschüsse sprechen sich darüber hinaus gegen ein komplettes Garantieverbot aus. Sie empfehlen viel mehr, dass Direktversicherungen Voll- oder Teilgarantien gewähren dürfen. Der Grund: Ein vollständiges Garantieverbot sei bei Direktversicherungen nicht erforderlich, schränke den Spielraum der Tarifvertrags- und Betriebsparteien ein und „würde die Gewährung von Leistungen im Bereich der Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung erschweren“, heißt es weiter.

Riester-Förderung erhöhen

Bei Riester machen die Ausschüsse den Vorschlag, den Sonderausgabenhöchstbetrag von 2.100 Euro auf 2.250 Euro zu erhöhen. Schließlich sei neben der Grundzulage auch dieser Betrag seit 2008 nicht mehr erhöht worden. Die Ausschüsse bitten aber generell um Prüfung, ob die Riester-Zulagen nicht stärker angehoben werden können. Die Kinderzulage etwa solle auch für vor 2008 geborene Kinder bei 300 Euro liegen. Es sei nicht zu rechtfertigen, warum es für diese Kinder nur 185 Euro Zulage gebe.

Der Bundesrat bittet auch darum, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses von 6 Prozent für die Bewertung von Pensionsrückstellungen zu prüfen.“

Hier geht es zu den Empfehlungen der Ausschüsse.

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