- Von Lorenz Klein
- 19.12.2018 um 17:14
Und wer soll diesen Job machen?
Unsere Vertriebspartner können die Beratung leisten. Wir prüfen derzeit intern, wem wir diese verantwortungsvolle Aufgabe anvertrauen. Anschließend werden wir ausgewählte Berater für die Arbeit mit dem neuen Produkt qualifizieren und zertifizieren.
Ist es denkbar, dass wir noch einen Wachwechsel zwischen alter und neuer bAV-Welt erleben werden?
Eine Ablösung der alten bAV-Welt kann ich mir persönlich nicht vorstellen. Wir werden schlichtweg nicht alle Branchen und Arbeitgeber überzeugen können, in die neue Welt einzutreten. Und die bisherige bAV hat ja auch ihre Berechtigung! Ich denke, es wird auf eine attraktive Mischung aus Garantie- und Nichtgarantie-Lösungen hinauslaufen. Schwarz-Weiß-Denken ist hier nicht angebracht.
Das BRSG hat auch das Riestern im Rahmen der bAV gestärkt. Was erwarten Sie sich in diesem Bereich?
Es ist ja zu einer leidigen Frage geworden, ob die Riester-Rente eine sinnvolle Form des Vorsorgens ist. Aber für viele, beispielsweise für Berufsstarter, für Eltern und auch für Top-Verdiener, ist Riester eine tolle Sache – erst recht in der bAV. Da die Riester-Rente aus dem Nettoeinkommen gezahlt wird, also schon verbeitragt ist, hat der Gesetzgeber die Leistungen mit dem BRSG kranken- und pflegeversicherungsfrei gestellt. Damit ist die Doppelverbeitragung endlich abgeschafft. Deswegen kommen jetzt viele Menschen auf die Idee, ihre Riesterförderung im Rahmen eines bAV-Vertrags in Anspruch zu nehmen. Darauf haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Chef im Übrigen einen Rechtsanspruch. Kurzum: Riestern in der bAV ist genial.
Können Sie das mit einem Beispiel verdeutlichen?
Gern: Jemand bespart einen bAV-Vertrag mit 100 Euro. Dann ist ein Kind unterwegs und die betreffende Person geht in Elternzeit. Das ist ein Riesenthema in der bAV, weil ja das Gehalt wegfällt und somit die Finanzierung der bAV-Beiträge in Frage gestellt ist. Bisher wurde dann der Vertrag oft beitragsfrei gestellt. Künftig ist das anders, weil man den Vertrag einfach auf Riesterförderung umstellen kann. Für nur wenige Euro Aufwand fließt dann die volle Förderung in den Vertrag. Nach der Elternzeit kann dann wieder auf die Entgeltumwandlung umgestellt werden. Wir haben somit ein Produkt geschaffen, das die verschiedenen Lebenszyklen des Menschen berücksichtigt. Ein anderes Beispiel: Ein Berufsstarter kann sich bei der Riester-Variante die volle Förderung, inklusive Berufseinsteiger-Zulage, schon für 5 Euro Eigenbeitrag sichern. Und wenn der Einsteiger in eigenen Jahren gut verdient, stellt er einfach um auf eine klassische bAV mit Entgeltumwandlung. Das alles in einem statt in zwei Verträgen zu machen, ist für mich die Zukunft – und hat das Zeug zum Massengeschäft.
Experten und aktuelle Studien verlautbaren, dass sich nur die wenigsten Unternehmen darauf vorbereitet hätten, dass sie für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen schon ab 1. Januar 2019 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss leisten müssen, sofern die Versorgungszusagen über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung durchgeführt werden. Ist das auch ihr Eindruck?
Ich kann das so nicht bestätigen – zumindest, wenn ich mir unsere Kunden anschaue. Wir haben unsere Partner frühzeitig über die geplanten Änderungen informiert und wie sie sich gesetzeskonform umsetzen lassen. Die Thematik ist auch nicht so komplex, dass die meisten Unternehmen damit überfordert wären. Bei Zweifelsfragen, die es durchaus gibt, unterstützen wir gerne.
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