bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus und der Kater: Geschäftsführer mit bAV-Kater erkennt man an unterschiedlichen Symptomen © Cordula Vis-Paulus / Alexas_Fotos / Pixabay
  • Von Cordula Vis-Paulus
  • 11.04.2022 um 13:47
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:25 Min

Unternehmen und Makler haben sich auf ein Mandat zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geeinigt? Die Sache läuft? Doch dann stellen sich Interessenkonflikte ein – die Beziehung leidet und kann zerbrechen. Cordula Vis-Paulus, Expertin für betriebliche Altersvorsorge, nennt das auch den bAV-Kater und zeigt, wie man ihn vertreiben kann.

Hatten wir bAV-Berater nicht auch etwas von verwaltungsarmem Durchführungsweg erzählt? Sicherlich mag die Direktversicherung im Vergleich zu anderen Durchführungswegen weniger Verwaltungsaufwand erzeugen. Für sich betrachtet – und das hängt durchaus auch vom Umgang des auserwählten Versicherers mit der bAV ab – hat die Direktversicherung geradezu das Zeug zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Hier ein Auszug:

  • Versorgungsordnungen müssen sich ändernden betrieblicher und gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden
  • Informationsweitergabe und -Aufbereitung müssen sich ändernden Kommunikationsstrategien unterwerfen und angepasst werden
  • Dokumentation und Verwahrung
  • Schriftwechsel mit dem Versicherer: Inkasso, Übertragungen, Elternzeiten, jährliche Standmitteilungen, Dynamik, Fehlzeiten nach Ende Lohnfortzahlung
  • Einpflegen der Datensätze in die Gehaltsabrechnung

BAV-Berater mit einigen Jahren Erfahrung sind immer wieder konfrontiert mit genervten HR- und Buchhaltungen.

Über die Zeit hat der Geschäftsführer als bemerkt, dass die bAV nicht verwaltungsarm ist, der Schwung des ersten Aufschlages hat sich nicht gehalten: Er bemerkt wenig bis keine bAV-Nachfrage bei Bewerbergesprächen und Kündigungen sind auch nicht ausgeblieben.

Kurz: die bAV hat nicht gehalten was von ihr erwartet wurde!

Hier geht Hand in Hand, dass vom Berater initiierte Gespräche über sich ändernde Rahmenbedingungen vom Entscheider am anderen Tischende als Verkaufsmaßnahme betrachtet und weggewischt wurden. Was dem Geschäftsführer im Hinterkopf hängen geblieben ist: Haftung!

Interessenskonflikt

Über die Zeit liegen die Interessen von Entscheider und bAV-Berater meilenweit auseinander: Der Entscheider möchte keine neuen bAV-Verträge aber Verzichtserklärungen. Der bAV-Berater braucht neue Verträge – er finanziert die Betreuung über Abschlussprovision.

Dieser Interessenskonflikt hat das Zeug dazu, die gesamte Kundenbeziehung zum weitgehenden Erliegen zu bringen und macht gleichzeitig für Konkurrenzangebote anfällig.

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