- Von Oliver Lepold
- 06.07.2018 um 10:11
Leistungsquoten zählen zur BU-Kompetenz
Manche Versicherer werben aktiv mit Leistungs- und Prozessquoten einer BU. In der Branche werden diese Daten wegen unterschiedlicher Definitionen und der reinen Vergangenheitsbetrachtung kontrovers beurteilt. Sie haben aber auch Einfluss auf Ratings. Beide Quoten zusammen betrachtet vermitteln ein gutes Bild von der Regulierungspraxis des Versicherers, betont M&M. Sie gehen daher wesentlich in das Teilrating BU-Kompetenz mit ein.
Die Grenzen eines Ratings
Nicht bewertet werden bei M&M die Bearbeitungsdauern von Leistungsfällen, da Verzögerungen oft nicht nur beim Versicherer selbst liegen. „Zum Beispiel dauert es oft mehrere Wochen bis Monate, bis dem Versicherer alle Unterlagen von Seite des Kunden zur Verfügung gestellt werden können. Falls ein ärztliches Gutachten angefordert wird, dauert dies zusätzlich“, so Schneider.
Kein Rating kann zudem höchst individuelle Kundenansprüche an einen BU-Tarif abbilden. „Wenn etwa aufgrund seines Berufsbildes oder des Gesundheitszustandes eine BU für den Kunden zu teuer ist, kann ein Tarif mit eingeschränkten Leistungen und mit einem schlechteren Bedingungsrating eine gute Alternative sein“, nennt Schneider ein Beispiel. Oder: Beamte sollten stets auf eine Dienstunfähigkeitsklausel in ihrem BU-Tarif achten, für andere ist das nicht von Bedeutung. Solche individuellen Ansprüche kann ein allgemeingültiges Rating nicht abbilden. Dafür gibt es schließlich den Makler, der das Rating stets in den richtigen Zusam
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