Versicherungsmakler Gerd Kemnitz. © privat
  • Von Redaktion
  • 24.07.2017 um 09:53
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:40 Min

Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Und leider auch in jedem Alter. Auch Schüler, Azubis und Studenten sind vor der Gefahr nicht gefeit. Warum eine Absicherung des BU-Risikos für diese Zielgruppe Sinn ergibt und worauf Makler dabei achten sollten, erklärt Versicherungsmakler Gerd Kemnitz im Interview mit Pfefferminzia.

Wie hoch sollte eine BU-Rente für Schüler, Azubis und Studenten sein? Und was kostet das ungefähr?

Wer wirklich sofortigen BU-Schutz haben will, sollte die versicherte BU-Rente schon mindestens mit 1.000 Euro vereinbaren. Wer sich oder seinem Kind aber ausschließlich den guten Gesundheitszustand und/oder die günstige Berufsgruppe für eine spätere Nachversicherung sichern will, kann beispielsweise auch mit 500 Euro monatlich beginnen.

Dem Antragsteller muss jedoch klar sein, dass diese 500 Euro bei einem späteren Ernstfall wenig oder nichts nützen, weil sie auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Und er muss auch die Versicherungsbedingungen verstanden haben, denn nicht bei allen Tarifen kann die günstige Berufsgruppeneinstufung dauerhaft gesichert werden.

Die Beiträge hängen insbesondere von der Berufsgruppeneinstufung ab und damit

•    bei Schülern vom besuchten Schultyp und manchmal auch der Klassenstufe;
•    bei Azubis vom Ausbildungsberuf und
•    bei Studenten von der Studienrichtung und manchmal auch vom erreichten Semester.

Beispiele zu monatlichen Beiträgen für Schüler und Azubis habe ich hier dargestellt

Dürfen Schüler, Studenten und Azubis zu ihrer BU-Rente noch etwas hinzuverdienen?

Ob und wie viel ein berufsunfähig gewordener Azubi oder Student hinzuverdienen darf, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Entscheidend ist, ob die neu ausgeübte Tätigkeit der Lebensstellung – soziale Wertschätzung und Einkommen – des Versicherten entspricht.

Ist bedingungsgemäß der Beruf versichert, der mit dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums üblicherweise erreicht wird, dann muss der Versicherte natürlich auch bezüglich der konkreten Verweisung so gestellt werden, als hätte er seine Ausbildung / sein Studium beendet.

Gleiches gilt, wenn die Tätigkeit als Azubi oder Student versichert ist – aber im Rahmen der konkreten Verweisung ausdrücklich die Lebensstellung herangezogen wird, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung / des Studiums erreicht wird.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content