- Von Redaktion
- 24.07.2017 um 09:53
Problematisch kann es werden, wenn nur die Tätigkeit als Azubi oder Student versichert war – ohne eine Ergänzung der im Rahmen einer konkreten Verweisung zu berücksichtigenden Lebensstellung. Azubis und Studenten haben sicherlich noch nicht die höhere Wertschätzung eines Facharbeiters oder Akademikers und auch ein sehr geringes Einkommen. Dies würde es einem Versicherer erleichtern, auf die konkret ausgeübte Tätigkeit zu verweisen und die BU-Leistungen einzustellen.
Aus gleichem Grund sehe ich auch die BU-Versicherung für Schüler kritisch – es sei denn, durch den frühzeitigen Abschluss soll lediglich der Gesundheitszustand und/oder die günstigere Berufsgruppeneinstufung „eingefroren“ werden.
Wie sieht es bei Policen für diese Zielgruppe eigentlich mit der abstrakten Verweisung aus? Kommt das häufig vor, dass Studenten & Co. abstrakt verwiesen werden?
Mir liegen keine Beispiele für eine abstrakte Verweisung bei diesen Personengruppen vor. Ich glaube auch nicht, dass dies häufig vorkommt, denn glücklicherweise werden nur wenige in solch jungen Jahren berufsunfähig.
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