Versicherungsmakler Matthias Helberg © privat
  • Von Redaktion
  • 31.03.2017 um 08:40
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Der Bundesgerichtshof hat dem Versicherer Volkswohl Bund untersagt, in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die sogenannte Schreibtischklausel zu verwenden. Ist die BU-Welt für Verbraucher damit nun übersichtlicher geworden? Nicht wirklich, findet BU-Experte Matthias Helberg. Was der Makler von dem Urteil hält, lesen Sie hier.

Hier geht es zum Artikel.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content