- Von Redaktion
- 17.02.2016 um 09:42
Variante 2:
Die zweite Variante sieht eine Erhöhung der Grenzen für die Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsersparnis bei der Entgeltumwandlung vor.
Es ist ja kein Geheimnis, dass Arbeitnehmer jetzt schon ihre BU-Versicherung über eine Entgeltumwandlung bezahlen können. Jedoch ist hier der Nachteil, dass wenn diese Menschen noch etwas zusätzlich für die Altersversorgung etwa durch Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung zahlen wollen, sie die Grenzen beachten müssen: Maximal 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und eventuell zusätzlich noch 1.800 Euro pro Jahr.
Ich bin kein Versicherungsmathematiker und möchte hier auch keine Vorschläge zur verbesserten Höhe der Grenzen machen. Dennoch appelliere ich an die Bundesregierung, sich diesem Thema dringend zu widmen.
Wenn wir schon Förderprodukte wie Riester und Pflege-Bahr auf den Markt lassen und diese auch noch in den Himmel hypen, dann sollte dieses wesentlich wichtigere Thema Nummer 1 auf der Agenda für Förderprodukte sein.
Über den Autoren
Ich bin Julius Steinhauer aus Oberhausen im Rheinland, 26 Jahre alt und seit 2007 in der Versicherungsbranche tätig. Ende Januar 2010 habe ich meine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen abgeschlossen und kurze Zeit später noch den Experten für betriebliche Altersversorgung bei der DVA drangehangen. Währenddessen habe ich im Außendienst für die Signal Iduna Gruppe gearbeitet und Ende 2012 ein Studium zum staatlich geprüften Betriebswirt begonnen, dieses habe ich nach drei Semestern abgebrochen und mir meinen Traum von der eigenen Versicherungsmakler GmbH erfüllt. Denn für mich stand schon immer der Kunde im Vordergrund und nie der Absatzdruck von Seiten des Versicherers.
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