- Von Redaktion
- 05.09.2016 um 17:45
Über die Laufzeit kann der Kunde hier, je nach angestrebtem Beruf, leicht 15.000 bis 30.000 Euro sparen, sofern er die Absicherung schon als Schüler einkauft. Wenn der Vermittler das vorrechnet, steigt die Abschluss-Bereitschaft enorm.
Möchte der Schüler noch studieren oder strebt er einen kaufmännischen Beruf an, bleibt die Unkalkulierbarkeit des Gesundheitszustandes.
Unabhängig davon, muss der Vermittler dem jungen Kunden und seinen Eltern klar machen, dass eine Berufsunfähigkeit nicht aus dem Ersparten finanziert werden kann. Schon bei einer vorübergehenden BU von fünf Jahren würden Kosten von 60.000 Euro entstehen, wenn man davon ausgeht, dass der monatliche Bedarf bei 1.000 Euro läge. Das ist ohne Einkommen nicht zu finanzieren.
Worauf achten?
Wichtig ist bei Schülern und Studenten, dass nicht bei Eintritt ins Berufsleben der Beruf gemeldet werden muss. Das kann zu deutlich höheren Prämien führen und bei manchen Versicherern auch zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn der erlernte Beruf nicht versicherbar ist. Das dürfte bei Kunst-, Schauspiel- oder Sportstudenten regelmäßig der Fall sein.
Bei Studenten und Azubis ist es gut, wenn ab der Hälfte der Ausbildungsdauer im Leistungsfall bei der konkreten Verweisung die Lebensstellung und das durchschnittliche Einkommen des angestrebten Berufes zugrunde gelegt würden. Denn Lebensstellung, Ansehen und Einkommen eines Studenten würden wahrscheinlich dazu führen, dass recht schnell konkret verwiesen werden könnte.
Grundsätzlich ist aber das wichtigste, dass die Arbeitskraft abgesichert wird. Bei einer Laufzeit von 40 Jahren und länger fällt die Ausbildungsdauer nicht unbedingt ins Gewicht, weshalb allgemeinere Bedingungspunkte am Ende doch wichtiger sind, als spezielle Klauseln für Schüler und Studenten. Aber diese müssen keine Kompromisse eingehen, da die vernünftigen Versicherer auch die Definitionen für Schüler, Studenten und Azubis gut geregelt haben.
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