- Von Redaktion
- 10.10.2014 um 08:45
In Deutschland waren im vergangenen Jahr laut Statistik rund 2,5 Millionen Menschen pflegebedu?rftig. Experten schätzen, dass diese Zahl bis 2050 auf 4,5 Millionen Menschen ansteigen wird. Eine gute Absicherung im Pflegefall wird daher immer wichtiger. Doch hier besteht ein großes Manko.
Viele Verbraucher glauben, die gesetzliche Pflegeversicherung werde sie im Falle eines Falles absichern, doch das ist ein Trugschluss. Denn diese 1995 eingeführte Pflichtversicherung ist umlagefinanziert und deckt bei weitem nicht mehr alle Ausgaben. Die Pflegekosten steigen von Jahr zu Jahr, nicht jedoch die festen Zuschu?sse der Kassen. In der Folge müssen daher verstärkt auch Pflegebedu?rftige und ihre nahen Angeho?rigen zur Kasse gebeten werden.
Große Deckungslücken im Pflegefall
So erhält zum Beispiel ein Pflegebedu?rftiger in der Pflegestufe II aus der gesetzlichen Pflegeversicherung 1.100 Euro im Monat. Ein ambulanter Pflegedienst kostet jedoch etwa 1.950 Euro im Monat. Hier fehlen 850 Euro – und das jeden Monat. Noch schlechter sieht es aus, wenn der Betroffene auf vollstationa?re Pflege im Heim angewiesen ist. Hier zahlt der Staat bei Pflegestufe III 1.550 Euro monatlich – eine entsprechende Einrichtung kostet jedoch rund 3.133 Euro pro Monat. Die Differenz betra?gt hier 1.583 Euro.
Das sind erhebliche Kosten, die privat finanziert werden müssen. Die Berufsunfa?higkeitsversicherung (BU) der Bayerischen sichert daher auch das Pflegerisiko ab – auf Wunsch auch lebenslang. In allen drei Tarifvarianten der BU Protect der Bayerischen – Smart, Komfort und Prestige – erhalten Versicherte die vertraglichen BU-Leistungen auch bei fru?hzeitig eintretender Pflegebedu?rftigkeit oder Demenz – unabha?ngig vom Vorliegen einer Berufsunfa?higkeit.
Keine Extra-Gesundheitsprüfung
Wer noch mehr Sicherheit möchte, kann in seine BU-Police gegen einen geringen Aufpreis einen Pflegebaustein einschließen, der eine lebenslange Pflegerentenzahlung vorsieht. Dazu ist keine eigene Gesundheitspru?fung notwendig, sie ist in der BU-Pru?fung enthalten. „Die Pflegerente wird gezahlt, wenn der Kunde am Ende der BU-Vertragslaufzeit pflegebedürftig im Sinne der Bedingungen des Pflegebausteins ist“, erklärt Martin Gräfer, Vertriebsvorstand der Bayerischen.
Anders als die gesetzliche Pflegeversicherung, die ihre Pflegestufen nach Definition des Sozialgesetzbuchs (Paragraf 15 SGB XI) festgelegt hat, verfolgt die Bayerische eine einfache und verständliche Definition der Pflegebedürftigkeit: die Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL – Activities of Daily Living). Dies sind sechs eindeutig beschriebene körperliche Grundfertigkeiten. Im Pflegefall werden die ADL durch einen praktizierenden Arzt untersucht. Für die Einstufung als Pflegebedürftiger ist allein der körperliche Zustand des Patienten maßgebend.
Die ADL-Definitionen im U?berblick:
1. Fortbewegen im Zimmer
Benötigt der Versicherte die Unterstu?tzung einer anderen Person, um sich an seinem gewo?hnlichen Aufenthaltsort auf ebener Oberfla?che von Zimmer zu Zimmer fortzubewegen?
2. Aufstehen und Zubettgehen
Kann der Versicherte nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen?
3. An- und Auskleiden
Kann sich der Versicherte nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden?
4. Einnehmen von Mahlzeiten und Getra?nken
Benötigt der Versicherte fremde Hilfe, um bereits vorbereitete essfertige Nahrung und Getra?nke aufzunehmen?
5. Waschen
Benötigt der Versicherte die Hilfe einer anderen Person, um sich so zu waschen, dass ein akzeptables Maß an Ko?rperhygiene gewahrt bleibt?
6. Verrichten der Notdurft
Muss der Versicherte die Unterstützung einer anderen Person in Anspruch nehmen, um sich nach dem Stuhlgang zu sa?ubern oder kann er seine Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschu?ssel verrichten oder kann der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden?
Lebenslange BU-Rente im Pflegefall
Für Vorliegen eines jeden dieser sechs Sachverhalte wird ein ADL-Punkt vergeben. „Die BU der Bayerischen leistet in allen Produktvarianten bereits während der Vertragsdauer, sobald ein ADL-Punkt oder Demenz vorliegt“, so Vertriebsvorstand Gräfer.
Nach Ablauf der Vertragsdauer wird der Pflegestatus ärztlich überprüft. Die BU-Rente wird als Pflegrente lebenslang weiterbezahlt, wenn zu diesem Zeitpunkt 3 ADL-Punkte erfüllt sind.
Das Pflegerisiko trifft im Übrigen nicht nur Menschen vorgerückten Alters. Krankheiten oder Unfälle können auch junge Menschen pflegebedürftig werden lassen. Wer seine Arbeitskraft absichert, tut demnach angesichts des Risikos gut daran, für überschaubare Beiträge auch das Pflegerisiko gleich mit abzudecken.
von: Oliver Lepold
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