- Von Lorenz Klein
- 13.06.2019 um 15:18
Außerdem darf der empfohlene Tarif keine benachteiligende Azubi-Klausel enthalten. Es gibt immer noch Tarife, die bei Berufsunfähigkeit während der Ausbildung abstrakt verweisen oder nur bei Erwerbsunfähigkeit Leistungen erbringen.
Entscheidend für Leistung oder Nicht-Leistung kann auch sein, ob während der Ausbildungszeit der angestrebte Zielberuf oder die Ausbildungstätigkeit versichert ist. Die Vor- und Nachteile sollte der Makler kennen.
Aber auch ein berufsunfähig gewordener Azubi wird nicht sein ganzes Leben untätig bleiben wollen. Wenn er dann eine andere Ausbildung beginnt oder eine ungelernte Tätigkeit aufnimmt, wird wichtig, ob der Versicherer im Rahmen seiner konkreten Verweisung die niedrigere Lebensstellung (soziale Wertschätzung und Einkommen) des Azubis heranzieht – oder die höhere Lebensstellung, die regelmäßig mit dem Zielberuf erreicht wird. Doch spätestens hier wird es knifflig, denn die meisten Versicherungsbedingungen lassen diese Frage unbeantwortet.
Naturgemäß ist das Budget von Berufsanfängern besonders eng bemessen. Wie gehen die Versicherer auf diese Problematik ein und wie bewerten Sie diese?
Viele Versicherer bieten BU-Tarife mit reduzierten Anfangsbeiträgen. Das kann zwar das Budget von Berufsanfängern in der Anfangsphase schonen, macht den BU-Schutz nach Ablauf der Startphase aber überdurchschnittlich teuer. Nach meiner Erfahrung ist diese Variante für Azubis meist uninteressant. Denn sie werden bei der Beitragszahlung ohnehin von den Eltern unterstützt. Und welche Eltern wollen bei ihrem Sponsoring von niedrigen Anfangsbeiträgen profitieren, wenn ihr Kind später umso mehr bezahlen muss?
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