Nach amerikanischem Vorbild feiern Studenten der HHL Leipzig Graduate School of Management mit Graduierungshut ihren Abschluss. Umso besser, wenn auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vor dem Start ins Berufsleben erfolgt ist. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 17.10.2018 um 16:45
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Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – so auch Schüler, Azubis und Studenten. Warum eine frühzeitige Absicherung dieses Risikos Sinn ergibt und worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie hier.

Warum er eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wolle, fragt Versicherungsmakler Frank Dietrich seinen Mandanten. Der entgegnet ihm: Vor Kurzem war er bei einem befreundeten Ehepaar zu Besuch, deren Kind im gleichen Alter wie das seinige schwer erkrankte. Die Erkrankung ist chronisch, kam unerwartet und wird das gesamte Leben und damit auch die finanzielle Existenz beeinflussen. „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hätte in dem Fall leisten müssen“, berichtet Dietrich über das Gespräch in seinem Blog. Schon fast vier Jahre ist das jetzt her – und hätte ebenso gut gestern stattfinden können.

Denn an den Gegebenheiten hat sich nichts geändert. „Ein Schüler hat keinen Beruf, sollte aber schon an eine solche Absicherung denken“, stellt der Makler klar. Und dann führt kein Weg an der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vorbei. Und hier beginnt das Missverständnis: Eigentlich müsste die BU umbenannt werden, sinniert Dietrich, denn im Kern handelt es sich bei dieser Police „um eine Absicherung zum Erhalt des Lebensstandards basierend auf Einkommen (sofern vorhanden) und sozialer Stellung“.

Laut Statistik werden zum Glück nur wenige Schüler berufsunfähig, weiß Dietrichs Branchenkollege Gerd Kemnitz zu berichten. „Doch einem Betroffenen hilft diese Statistik nicht“, fügt er hinzu. „Im Fall einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ist er finanziell auf die Zahlung der BU-Rente angewiesen.“

Daher gilt es, den wichtigen Versicherungsschutz nicht auf die lange Bank zu schieben. Wer das tut, riskiert nicht nur, im Ernstfall ohne Leistung dazustehen, sondern läuft auch Gefahr, im Lauf der Zeit Erkrankungen zu erleiden, die einen BU-Abschluss in späteren Jahren unmöglich machen. „Wer als Azubi oder Student einen Arzt wegen bestimmter gesundheitlicher Beschwerden, wie beispielsweise Allergie, Rückenverspannung oder Stress, konsultiert, kann seine BU-Versicherung danach häufig nur mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder auch gar nicht mehr abschließen“, sagt Kemnitz.

„Erschreckenderweise haben bereits viele Studierende eine Psycho-Diagnose“

Immerhin: Bei den Verbrauchern scheint diese Erkenntnis zunehmend gereift zu sein. So berichtet Makler Matthias Helberg, dass der Trend beim BU-Abschluss „seit Jahren hin zu immer jüngeren Eintrittsaltern“ gehe. Wer sich hingegen erst als Student mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft befasst, ist zwar immer noch vergleichsweise früh dran, sollte dann aber in den Versicherungsbedingungen auf Klauseln achten, die sich speziell mit dem Studentenstatus befassen. Vorsicht ist laut Helberg bei Klauseln geboten, die kurz gefasst das bedeuten: „Bricht die versicherte Person ihr Studium ab, besteht Versicherungsschutz nur für den Fall der Erwerbsunfähigkeit.“ Das ist deshalb wichtig, weil eine Erwerbsunfähigkeit im Gegensatz zum BU-Fall weder die Ausbildung noch die Qualifikation berücksichtigt. „Es kommt lediglich zu einer Auszahlung, wenn man überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann“, stellt Helberg klar.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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