- Von Karen Schmidt
- 18.06.2020 um 14:06
Früher war alles noch einfach. Man machte eine Ausbildung oder studierte, suchte sich danach einen passenden Job und blieb dann bis zur Rente in dem Unternehmen. O.K., das ist jetzt vielleicht ein bisschen arg vereinfacht – zugegeben. Aber Karrieren waren vor 20, 30 Jahren durchaus stabiler als heute.
Heute wechseln die Menschen ihren Arbeitgeber öfter, machen berufliche Auszeiten, gehen für die Familie in Teilzeit, probieren einfach mal eine andere Karriere aus und so weiter. Hinzu kommen externe Faktoren, die die Berufswelt stark verändern – der digitale Fortschritt etwa. Er hat das Potenzial, ganze Berufsgruppen abzuschaffen (Gabelstapler zum Beispiel werden künftig wohl autonom durch die Gegend fahren), Berufe zu verändern (Kunden werden einfache Versicherungsprodukte künftig eher übers Internet abschließen und sich per Videoschalte zu komplexeren Produkten beraten lassen und neue Berufe zu schaffen.
Die 5 wichtigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
„Bei Teilzeit läuft der Versicherungsschutz leer“
Diese Veränderungen stellen auch die Berufsunfähigkeitsversicherung vor Herausforderungen. Gab es früher mal drei Berufsgruppen, in die Kunden eingeteilt wurden, sind es heute je nach Versicherer mehr als zehn.
Ist eine Einteilung der BU-Kunden in Berufsgruppen heutzutage aber überhaupt noch zeitgemäß? Nein, findet Gerd Kemnitz. „Die Berufsgruppenkataloge der Versicherer enthalten oft nicht die vom Interessenten ausgeübte Tätigkeit, sie sind viel zu pflegeintensiv und dadurch häufig nicht aktuell oder auch unerklärbar fehlerhaft und außerdem sozial ungerecht“, erklärt der Versicherungsmakler.
Unterschiedliche Einstufung für die gleiche Tätigkeit
Ein hartes Urteil. Die fehlende Aktualität und mitunter falsche Einordnung in eine Berufsgruppe veranschaulicht Kemnitz anhand eines Beispiels: „Laut Bundesagentur für Arbeit handelt es sich bei dem Maschinenschlosser und Industriemechaniker um zwei synonyme Berufsbezeichnungen. Ob jemand als Maschinenschlosser oder als Industriemechaniker eingestellt wird, entscheidet also allein der Arbeitgeber. Trotzdem stufen viele Versicherer den Maschinenschlosser deutlich schlechter ein als einen Industriemechaniker, weil sie offenbar ein veraltetes Berufsbild vom Maschinenschlosser haben. Letztlich arbeiten heute aber beide an den gleichen Maschinen und Anlagen“, sagt Kemnitz. Auch der Assekuranzmakler werde in der Regel schlechter eingestuft als der Versicherungsmakler und der Fleischer schlechter als der Metzger.
Für Versicherungsmakler und BU-Profi Guido Lehberg ist es daher die Pflicht des Vermittlers, für den Kunden hier mehr herauszuholen. „Wer dem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz beschaffen möchte, der muss dessen Tätigkeit exakt abfragen und im Rahmen der Risikovoranfrage mit dem Versicherer sprechen, welche bestmögliche Berufsgruppe hier dargestellt werden kann“, so Lehberg.
Der Makler muss aktiv werden
Das habe vor allem zwei Vorteile. Lehberg: „Zum einen lassen sich dann häufig deutliche Beitragseinsparungen für den Kunden darstellen. In einem aktuellen Fall zahlt mein Kunde – von Beruf Einkäufer – für 2.500 Euro BU-Rente anstelle von rund 160 Euro im Monat, nur 103 Euro aufgrund seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsprofil. Hätte ich mich mit seiner Berufsangabe zufriedengegeben, würde er 60 Prozent mehr bezahlen“, erklärt Lehberg.
Der zweite Vorteil sei, dass Kunde und Vermittler durch ein präzises Tätigkeitsprofil unnötige Risiken einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vermeiden könnten. Gerade bei Berufsbezeichnungen, die in Vergleichsprogrammen oder im Tarifrechner nicht hinterlegt seien, ginge das große Ratespiel los. „Mitunter entscheiden sich Makler und Kunde dann für eine Berufsgruppe, die zwar günstig ist, aber nicht wirklich passt. Das könnte im Leistungsfall Ärger geben“, warnt der BU-Profi.
Die goldenen Tipps: Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker
Vor 4 Jahren[…] In einigen Fällen zahlen Sie bei der „self made BU“ sogar mehr. Wie das kommt, habe ich dem Fach-Magazin Pfefferminzia in der Ausgabe vom 18.06.2020 verraten. […]
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