- Von Karen Schmidt
- 18.06.2020 um 14:06
Der Markt ist, was die Einschätzung von Berufen angeht, also durchaus in Bewegung. Christina Bay, Hauptabteilungsleiterin Marketing beim Volkswohl Bund, gibt an, dass die Berufsgruppeneinteilung bei dem Dortmunder Versicherer „eigentlich laufend“ auf den Prüfstand kommt. Im Juni wird es im BU-Produkt denn auch Anpassungen geben. Die BU-Berufsklassen sollen von neun auf zehn erweitert werden. Bei den Schülern kommen zwei neue BU-Klassen hinzu, dann sind es insgesamt vier. „Wir tragen damit zu einer noch genaueren Risikoeinordnung bei“, so Bay.
Auch bei der Continentalen, die sich 2015 vom klassischen Berufsgruppenmodell verabschiedet hat und seitdem eine individuelle Risikoeinstufung vornimmt, „prüfen wir die Risikoeinstufung der Berufe regelmäßig in Zusammenarbeit mit unseren Aktuaren, Berufskundlern und Leistungsprüfern“, sagt Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund.
Digitalisierung sorgt für neue Berufe
Das gilt zum Beispiel auch für die möglichen Änderungen, die jetzt die Digitalisierung mit sich bringt. „Verbessert sich das Risiko nachhaltig, dann passen wir unsere Beitragskalkulation für die Zukunft an. Bei einem Beruf, den wir bislang nicht einordnen können, prüfen wir die Einstufung anhand festgelegter Kriterien in Zusammenarbeit mit unseren Fachabteilungen sowie dem Rückversicherer. Gegebenenfalls nehmen wir weitere Berufe in unsere Liste auf“, erklärt Hofmeier.
Bei der Kalkulation müsse man als Versicherer aber auch immer im Blick behalten, dass die Verträge 30 bis 40 Jahre lang laufen. Hofmeier: „Daher gehen wir bei der Einstufung der Berufe etwas konservativer vor und verwenden statistisch valide Daten als Grundlage.“
Der Vertrag passt sich an
So viel zur Antragsstellung. Aber wie sieht es aus, wenn der Vertrag schon läuft? Was passiert, wenn sich der Beruf ändert? „Wer den Beruf wechselt, ist weiter versichert und muss diesen Wechsel nicht nachmelden“, sagt Christina Bay. „Und im Leistungsfall ist der Versicherte bedingungsgemäß immer für die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit abgesichert.“ Der Vertrag passt sich also quasi an die Karriere des Kunden an.
Ist es für Makler trotzdem sinnvoll, den Versicherer zu informieren, wenn er beim Kunden eine gravierende Änderung der Tätigkeit feststellt? „Das kann durchaus Sinn ergeben“, sagt BU-Profi Guido Lehberg. „In aller Regel führt das aber auch zu einer erneuten Risikoprüfung und auf jeden Fall zu einem höheren Eintrittsalter. Da heißt es dann abzuwägen, ob der Kunde nach wie vor gut versicherbar ist und ob die Ersparnis den Aufwand lohnt.“ Besser sei es, wenn die Versicherung bei bestimmten Ereignissen, wie dem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung, eine Überprüfung und mögliche Besserstellung der Berufseinstufung ohne erneute Risikoprüfung in den Bedingungen garantiere.
Die goldenen Tipps: Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker
Vor 4 Jahren[…] In einigen Fällen zahlen Sie bei der „self made BU“ sogar mehr. Wie das kommt, habe ich dem Fach-Magazin Pfefferminzia in der Ausgabe vom 18.06.2020 verraten. […]
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